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Hilfe für die Ukraine

Der Krieg in der Ukraine erschüttert uns alle. Die Hilfsbereitschaft in Deutschland ist überwältigend. Alle Interessierten erhalten nachfolgend Informationen über die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen im Amtsgebiet. Sofern Sie eine Wohnung für die Aufnahme von Ukrainern anbieten können, melden Sie sich gerne bei Frau Lütthans oder Frau Karmanova.

Das Amt Oldenburg-Land sucht Wohnungen für ukrainische Schutzsuchende

Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen menschlichen Schicksale machen uns alle weiterhin sehr betroffen. Bereits eine große Anzahl der Menschen, die aus Ihrer Heimat fliehen mussten, und im Bereich des Amtes-Oldenburg-Land eine Wohnung gesucht haben, konnten mit Wohnraum versorgt werden. Das Amt Oldenburg-Land konnte bisher seiner Verpflichtung bei der Unterbringung nachkommen.

Allen Vermietern, die bereits Wohnungen zur Verfügung gestellt haben, spreche ich meinen ausdrücklichen Dank aus.

Jedoch sind jetzt die Wohnungskapazitäten ausgeschöpft. Die prognostizierten Zahlen der zugewiesenen Schutzsuchenden werden sich voraussichtlich noch erhöhen.

Aus diesem Grund möchte ich alle Wohnungs- und Hauseigentümer sowie auch Vermieter von Ferienwohnungen/ Objekten bitten, zu prüfen, ob eine langfristige oder auch temporäre Vermietung an ukrainische Schutzsuchende möglich ist.

Melden Sie sich gerne bei Frau Lütthans (montags – donnerstags von 07.00 bis 12.00 Uhr) unter integration@amt-oldenburg-land.de oder 04361 / 4937 – 27 oder bei Frau Karmanova ( 04361 / 4937 – 24 , 13.00 Uhr – 16.00 Uhr)

Leistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine

Ab Montag den 14.03.2022 ist das Amt für soziale Hilfen, Oldenburg/H.  generell für alle Leistungsempfänger/innen (SGB XII und AsylbLG) wieder zu folgenden, ausgeweiteten Zeiten telefonisch erreichbar:

täglich (Mo. – Fr.) 09.00. bis 12.00 Uhr.

Bitte nutzen Sie die bekannten persönlichen Rufnummern der Sachbearbeiter/innen oder den bestehenden Sammelanschluss unter 04521/788512.

Für die erwarteten Fragen rund um die Hilfegewährung für die Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine gesonderte Rufnummer mit 04521/788774 ebenfalls ab Montag, den 14.03.2022 jeweils täglich von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingerichtet. Bitte nutzen Sie diese Telefonnummer ausschließlich für Fragen der ukrainischen Flüchtlinge und Terminabstimmungen für die Antragstellungen bzw. etwaige Auszahlung von Vorschussleistungen für diesen Personenkreis.

Pressemitteilung: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, die bei Verwandten oder Bekannten privat untergebracht sind

Der Kreis Ostholstein bittet die Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine privat bei sich aufgenommen haben darauf hinzuwirken und darüber zu informieren, dass sich die Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein anmelden und registrieren lassen (Adresse: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin; Eingang zur Ausländerbehörde über den Jungfernstieg).

Nach der erfolgten Registrierung erhalten die Personen einen Aufenthaltstitel, der ihnen u.a. ermöglicht, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch zu nehmen (z.B. Sozial- oder medizinische Leistungen) oder auch zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt. Die Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein informiert dann über die weiteren Schritte. 

Sobald eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, gilt für diese Personen eine sog. „Residenzpflicht“. Die Ukrainerinnen und Ukrainer sind dann verpflichtet, sich im Kreisgebiet weiter aufzuhalten.“

Ukrainische Geflüchtete können zurzeit in Deutschland kostenlos Bus und Bahn nutzen. Ein gültiges Ausweisdokument reicht als Fahrausweis aus.

Der Kreis Ostholstein hat auf seiner Homepage eine spezielle Themenseite mit Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und Helferinnen und Helfer eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert und erweitert wird (https://www.kreis-oh.de/Ukrainehilfe). Dort werden u.a. auch Ansprechpartner und Hilfsangebote sowie sog. FAQ (Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragestellungen) in unterschiedlichen Sprachen dargestellt.

Hilfeangebote für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt

Merkblatt zu Rechten und Pflichten für Flüchtlinge

Das Bundesinnenministerium hat am 14. März 2022 ein auf Deutsch verfasstes Merkblatt zur Rechten und Pflichten beim vorübergehenden Schutz erstellt, das sich an die Flüchtlinge richtet. Es beschreibt das Aufenthaltsrecht, die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit, die mögliche Wohnsitzzuweisung bei Bezug von Sozialleistungen, die Reiseberechtigung innerhalb des Schengen-Raums und enthält Hinweise auf weitere Informationsquellen. Insbesondere finden sich umfangreiche Hinweise für Flüchtlinge auch auf Ukrainisch und Russisch unter folgendem Link:

https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html

Sonderhotline der Agentur für Arbeit für ukrainische Bürgerinnen und Bürger

Für ukrainische Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an einer Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung in Deutschland haben, wurde eine temporäre Sonderhotline ab 28.03.2022 bis 30.06.2022 eingerichtet. Diese wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit unterstützt, die über ukrainische bzw. russische Sprachkenntnisse verfügen. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911/178-7915 erreichbar. In der Hotline sollen erste Informationen rund um die Arbeits- und Ausbildungssuche gegeben und relevante Daten aufgenommen werden. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es werden Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz fällig. Mit einem Telefon, dass mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden. Daher war die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline technisch nicht möglich. Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit wird ein einfacher und niedrigschwelliger Zugang ohne Sprachbarrieren ermöglicht. Zu folgenden Themen rund um die Arbeitsaufnahme und Ausbildung wird u.a. informiert:

•         Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse

•         Zugang zu Sprachkursen

Bei weiteren Fragen, die sich aufgrund der geänderten Lebenssituation ergeben (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung), gibt es folgende Informationsformate:

  1. https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine 
  2. https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html 
  3. https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua 
  4. https://www.arbeitsagentur.de/ukraine