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29.03.2023

Presse-Information: Geflügelpestausbruch - Aufhebung

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Ostholstein,
Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schutzzone nach
Erlöschen der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln

Die Landrat des Kreises Ostholstein ordnet aufgrund Art 68 der Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit dem Artikel 55 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und § 44 Absatz 2 Nr. 6b der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2018 (BGBl. I S. 1665, 2664), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, zur Bekämpfung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im Kreis Ostholstein Folgendes an:


1. Aufhebung der Schutzmaßregeln durch Aufhebung der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein vom 22.02.2023 zur Bekämpfung der
Geflügelpest nach Feststellung der Geflügelpest in der Gemeinde Wangels wird mit
Wirkung vom 27.03.2023 aufgehoben.


2. Begründung
Nach dem Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Wangels wurde um den Ausbruchsbestand eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstrecken sich auch auf Teile des Kreises Plön. Nachdem die Voraussetzungen des Artikels 39 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und § 44 Absatz 2 der Geflügelpest-Verordnung gegeben waren, wurden durch Allgemeinverfügung vom 16.03.2023 mit Wirkung ab dem 17.03.2023 die Schutzzone und die darin geltenden Schutzmaßregeln aufgehoben. Für das Gebiet der bisherigen Schutzzone gelten seither auch die Maßregeln der Überwachungszone. Nunmehr sind auch die Voraussetzungen des Artikels 39 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und § 44 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung zur Aufhebung der Überwachungszone und der darin geltenden Schutzmaßregeln erfüllt. Die Geflügelpest gilt damit im Kreis Ostholstein als erloschen.

Die Überwachungszone und alle mit den Allgemeinverfügungen vom 22.02.2023 und 17.03.2023 verbundenen Schutzmaßregeln werden daher mit Wirkung vom 27.03.2023 aufgehoben.


Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz öffentlich bekannt gemacht. Sie gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Karte und der Allgemeinverfügung.

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