Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Ehrungen für Lebensretter
[Nr.99035005067000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.

Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart – möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.

An wen muss ich mich wenden?

An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.

Rechtsgrundlage

Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015