Bauleitplanverfahren
"Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten."
(§ 1 Absatz 1 Baugesetzbuch)
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerk zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden im Rahmen Ihrer kommunalen Planungshoheit zuständig.
Laufende Bauleitplanverfahren:
Bauleitplanverfahren Gremersdorf »
Bauleitplanverfahren Großenbrode »
Bauleitplanverfahren Heringsdorf »
Bauleitplanverfahren Neukirchen »
Bauleitplanverfahren Wangels »
Rechtskräftige Bauleitpläne: