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12.01.2021

Mitteilung: Kein Versand von Steuerbescheiden für 2021

Das Amt Oldenburg-Land teilt mit, dass für die amtsangehörigen Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen und Wangels in diesem Jahr keine Steuerbescheide für die Grundsteuer A und B und für die Hundesteuer verschickt werden.

Die zuletzt verschickten Steuerbescheide sind Mehrjahresbescheide. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und somit Kosten zu sparen, werden für das Kalenderjahr 2021 keine Steuerbescheide verschickt, bei denen die Bemessungsgrundlagen unverändert sind. Sofern keine Änderung eingetreten ist, gilt die Steuerfestsetzung vom Vorjahr somit für das Jahr 2021 weiter. Bei Änderungen oder Eigentumswechsel erhalten die Steuerpflichtigen neue Bescheide.

Die Fälligkeitstermine entnehmen Sie bitte dem letzten Steuerbescheid. Bei Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Konto abgebucht. Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die bisher keine Einzugsermächtigung erteilt haben, die Beträge pünktlich zu den Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Amtskasse Oldenburg-Land zu überweisen. Sollten Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen wollen, finden Sie den Vordruck auf der Internetseite des Amtes Oldenburg-Land (www.amt-oldenburg-land.de  / Bankverbindungen).

Die Festsetzung für das Kalenderjahr 2021 erfolgt gemäß dem Grundsteuergesetz (GrdStG) und dem Kommunalabgabengesetz SH (KAG) per Amtliche Bekanntmachung am 14.01.2021 auf der Internetseite des Amtes Oldenburg-Land (www.amt-oldenburg-land.de  / Amtliche Bekanntmachungen / Amt).

Oldenburg in Holstein, den 12.01.2021

Amt Oldenburg-Land
Der Amtsvorsteher
gez. Bruhn