Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf
Bezeichnung: |
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf |
Gremium: |
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf |
Datum: |
Mo, 25.03.2019 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:25 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sportlerheim Gremersdorf |
Ort: |
Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Niederschrift der Sitzung vom 29.10.2018 |
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SI/2018/244 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet)
hier: abschließender Beschluss |
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2019/0129 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet)
hier: Satzungsbeschluss |
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2019/0130 |
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Ö 7 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Gremersdorf für das Gebiet nördlich der Kreisstraße 41, zwischen Teschendorf, Neuteschendorf und Bardin -Deponie Johannistal-
hier: Satzungsbeschluss |
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2019/0131 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet nördlich der Kreisstraße 41, zwischen Teschendorf, Neuteschendorf und Bardin -Deponie Johannistal-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:… |
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25.03.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet nördlich der Kreisstraße 41, zwischen Teschendorf, Neuteschendorf und Bardin -Deponie Johannistal-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mitgliederzahl: | 9 | Davon anwesend: | 9 | Ja-Stimmen: | 8 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenenthaltungen: | 1 |
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03.04.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf |
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Ö 26 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet nördlich der Kreisstraße 41, zwischen Teschendorf, Neuteschendorf und Bardin -Deponie Johannistal-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis: Mitgliederzahl: | 13 | Davon anwesend: | 11 | Ja-Stimmen: | 11 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenenthaltungen: | 0 |
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Ö 8 |
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Siedlungsentwicklung Gemeinde Gremersdorf |
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2019/0128 |
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Ö 9 |
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Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein
hier: Stellungnahme im Beteiligungsverfahren |
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2019/0136 |
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Ö 10 |
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Antrag auf Einrichtung eines Hundestrandabschnitts im Bereich Strand Blank-Eck |
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2018/0207 |
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Ö 11 |
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Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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