Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels
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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift der Sitzung vom 27.03.2019 | SI/2019/279 | |||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 6 | Änderung Besetzung der Ausschüsse | 2019/0193 | |||||||||||||||
Ö 7 | Leistungen von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben hier: Bericht des Bürgermeister | 2019/0171 | |||||||||||||||
Ö 8 | Konzeption Kindertagesstätte Räuberhöhle | 2017/0671 | |||||||||||||||
Ö 9 | Kindertagesstätte Räuberhöhle Geschäftsordnung des Beirates | 2019/0140 | |||||||||||||||
Ö 10 | Kindertagesstätte Räuberhöhle Satzung | 2019/0159 | |||||||||||||||
Ö 11 | Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand | 2019/0173-02 | |||||||||||||||
Ö 12 | Erlass einer Tourismusabgabesatzung für das Jahr 2017 und das Jahr 2018 | 2019/0175-02 | |||||||||||||||
Ö 13 | Planung Attraktivierungsmaßnahmen am Weißenhäuser Strand (Seebrücke, DLRG-Gebäude, Vorplatz, Zuwegung) A) Vorstellung aktuelle Planung vom Planungsbüro Mildner B) Beratung und Beschlussfassung | 2019/0169 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Das Projekt zur Attraktivierung der Seebrücke, des Vorplatzes und der Zuwegung soll auf Grundlage der vorliegenden Planung realisiert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen der Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu beauftragen, insbesondere die für den Förderantrag benötigte Entwurfsplanung und die dazugehörige Kostenschätzung. In der Umsetzungsphase wird die Lenkungsgruppe das Projekt weiterhin begleiten.
Die Finanzierung der Planungskosten, die in diesem Jahr anfallen, sind bereits durch den Haushalt 2019 bzw. durch den 1. Nachtragshaushalt 2019 abgedeckt. Die weiteren Planungskosten sowie die Baukosten werden im Haushalt 2020 aufgenommen bzw. durch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgenjahre abgesichert. Gleiches gilt für die Zuwendungen für die Baumaßnahmen.
Die Kosten für die Betonsanierung DLRG und den Hochwasserschutz sowie die dafür anfallenden Planungsleistungen werden im Haushalt 2020 im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Diese Kosten sind bereits in der Kalkulation für die Höhe des Tourismusbeitrages (Kurabgabe) für 2020 berücksichtigt worden. Der Überbrückungskredit kann erst im Haushalt dargestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Förderung vorliegt. Erst dann stehen die Fördersumme endgültig fest und damit auch die genaue Höhe des Überbrückungskredites. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten ist über einen langfristigen Kredit zu finanzieren. Somit kann im Haushalt 2020 bzw.in den Folgejahren nur eine vorläufige Finanzierung der Baumaßnahme dargestellt werden.
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06.06.2019 - Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels | |||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss: Das Projekt zur Attraktivierung der Seebrücke, des Vorplatzes und der Zuwegung soll auf Grundlage der vorliegenden Planung realisiert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen der Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu beauftragen, insbesondere die für den Förderantrag benötigte Entwurfsplanung und die dazugehörige Kostenschätzung. In der Umsetzungsphase wird die Lenkungsgruppe das Projekt weiterhin begleiten.
Die Finanzierung der Planungskosten, die in diesem Jahr anfallen, sind bereits durch den Haushalt 2019 bzw. durch den 1. Nachtragshaushalt 2019 abgedeckt. Die weiteren Planungskosten sowie die Baukosten werden im Haushalt 2020 aufgenommen bzw. durch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgenjahre abgesichert. Gleiches gilt für die Zuwendungen für die Baumaßnahmen.
Die Kosten für die Betonsanierung DLRG und den Hochwasserschutz sowie die dafür anfallenden Planungsleistungen werden im Haushalt 2020 im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Diese Kosten sind bereits in der Kalkulation für die Höhe des Tourismusbeitrages (Kurabgabe) für 2020 berücksichtigt worden. Der Überbrückungskredit kann erst im Haushalt dargestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Förderung vorliegt. Erst dann stehen die Fördersumme endgültig fest und damit auch die genaue Höhe des Überbrückungskredites. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten ist über einen langfristigen Kredit zu finanzieren. Somit kann im Haushalt 2020 bzw.in den Folgejahren nur eine vorläufige Finanzierung der Baumaßnahme dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
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13.06.2019 - Geschäftsausschuss der Gemeinde Wangels | |||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss: Das Projekt zur Attraktivierung der Seebrücke, des Vorplatzes und der Zuwegung soll auf Grundlage der vorliegenden Planung realisiert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen der Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu beauftragen, insbesondere die für den Förderantrag benötigte Entwurfsplanung und die dazugehörige Kostenschätzung. In der Umsetzungsphase wird die Lenkungsgruppe das Projekt weiterhin begleiten.
Die Finanzierung der Planungskosten, die in diesem Jahr anfallen, sind bereits durch den Haushalt 2019 bzw. durch den 1. Nachtragshaushalt 2019 abgedeckt. Die weiteren Planungskosten sowie die Baukosten werden im Haushalt 2020 aufgenommen bzw. durch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgenjahre abgesichert. Gleiches gilt für die Zuwendungen für die Baumaßnahmen.
Die Kosten für die Betonsanierung DLRG und den Hochwasserschutz sowie die dafür anfallenden Planungsleistungen werden im Haushalt 2020 im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Diese Kosten sind bereits in der Kalkulation für die Höhe des Tourismusbeitrages (Kurabgabe) für 2020 berücksichtigt worden. Der Überbrückungskredit kann erst im Haushalt dargestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Förderung vorliegt. Erst dann steht die Fördersumme endgültig fest und damit auch die genaue Höhe des Überbrückungskredites. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten ist über einen langfristigen Kredit zu finanzieren. Somit kann im Haushalt 2020 bzw.in den Folgejahren nur eine vorläufige Finanzierung der Baumaßnahme dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
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27.06.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels | |||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss: Das Projekt zur Attraktivierung der Seebrücke, des Vorplatzes und der Zuwegung soll auf Grundlage der vorliegenden Planung realisiert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Leistungsphasen der Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes zu beauftragen, insbesondere die für den Förderantrag benötigte Entwurfsplanung und die dazugehörige Kostenschätzung. In der Umsetzungsphase wird die Lenkungsgruppe das Projekt weiterhin begleiten.
Die Finanzierung der Planungskosten, die in diesem Jahr anfallen, sind bereits durch den Haushalt 2019 bzw. durch den 1. Nachtragshaushalt 2019 abgedeckt. Die weiteren Planungskosten sowie die Baukosten werden im Haushalt 2020 aufgenommen bzw. durch Verpflichtungsermächtigungen für die Folgenjahre abgesichert. Gleiches gilt für die Zuwendungen für die Baumaßnahmen.
Die Kosten für die Betonsanierung DLRG und den Hochwasserschutz sowie die dafür anfallenden Planungsleistungen werden im Haushalt 2020 im Verwaltungshaushalt veranschlagt. Diese Kosten sind bereits in der Kalkulation für die Höhe des Tourismusbeitrages (Kurabgabe) für 2020 berücksichtigt worden. Der Überbrückungskredit kann erst im Haushalt dargestellt werden, wenn der Zuwendungsbescheid für die Förderung vorliegt. Erst dann stehen die Fördersumme endgültig fest und damit auch die genaue Höhe des Überbrückungskredites. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten ist über einen langfristigen Kredit zu finanzieren. Somit kann im Haushalt 2020 bzw. in den Folgejahren nur eine vorläufige Finanzierung der Baumaßnahme dargestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Damit ist der öffentliche Teil der Sitzung abgehandelt. Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 sollen ohne weitere Beratung beschlossen werden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt daher nicht.
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N 14 | Personalangelegenheiten Reinigungskraft Kindertagesstätte Räuberhöhle | ||||||||||||||||
N 15 | Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen | ||||||||||||||||
Ö 16 | Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||