Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2019 | SI/2019/306 | |||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung Promenadenplanung | ||||||||||||||
Ö 7 | Vorstellung eines Wohnungsbauprojektes Am Kai | 2019/0168 | |||||||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 1, 13. Änderung der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2019/0160 | |||||||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbrode nordwestlich der Bahntrasse Puttgarden-Lübeck, beidseitig folgender Straßen: der Nordlandstraße (ohne Hausnummer 58 und 60), der Teichstraße, der Straße Hörn, der Schmiedestraße, der Straße Hinter den Höfen (ohne Nummer 18 und 20), der Osterstraße und der Alten Sundstraße bis Höhe Straße Am Norderfeld hier: Aufstellungsbeschluss | 2019/0176 | |||||||||||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer hier: Aufstellungsbeschluss | 2019/0180 | |||||||||||||
Ö 11 | 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.04.2019 | 2019/0178 | |||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2019 zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Südstrand“ soll wie folgt ergänzt werden: Erweiterung des Plangeltungsbereiches um das angrenzende Mischgebiet als Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
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17.06.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode | |||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: 1. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2019 zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Südstrand“ soll wie folgt ergänzt werden: Erweiterung des Plangeltungsbereiches um das angrenzende Mischgebiet als Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis:
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26.06.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode | |||||||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2019 zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Südstrand“ soll wie folgt ergänzt werden: Erweiterung des Plangeltungsbereiches um das angrenzende Mischgebiet als Sonstiges Sondergebiet Fremdenbeherbergung. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss | 2019/0181 | |||||||||||||
Ö 13 | Schaffung von gemeindeeigenem Wohnraum in der Anklamer Allee hier: Antrag der CDU-Fraktion | 2019/0179 | |||||||||||||