Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2019 | SI/2019/306 | |||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung Promenadenplanung | ||||||||||||||
Ö 7 | Vorstellung eines Wohnungsbauprojektes Am Kai | 2019/0168 | |||||||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan Nr. 1, 13. Änderung der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2019/0160 | |||||||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbrode nordwestlich der Bahntrasse Puttgarden-Lübeck, beidseitig folgender Straßen: der Nordlandstraße (ohne Hausnummer 58 und 60), der Teichstraße, der Straße Hörn, der Schmiedestraße, der Straße Hinter den Höfen (ohne Nummer 18 und 20), der Osterstraße und der Alten Sundstraße bis Höhe Straße Am Norderfeld hier: Aufstellungsbeschluss | 2019/0176 | |||||||||||||
Ö 10 | Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer hier: Aufstellungsbeschluss | 2019/0180 | |||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer wird ein B-Plan aufgestellt. Es wird das folgende Planungsziel verfolgt: Schaffung eines SO-Ferienhausgebietes. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
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17.06.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode | |||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: 1. Für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer wird ein B-Plan aufgestellt. Es wird das folgende Planungsziel verfolgt: Schaffung eines SO-Ferienhausgebietes. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Bürgermeister Jens Reise
Abstimmungsergebnis:
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26.06.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode | |||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss:
1. Für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer wird ein B-Plan aufgestellt. Es wird das folgende Planungsziel verfolgt: Schaffung eines SO-Ferienhausgebietes. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 / § 13a BauGB abgesehen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO war Herr Bürgermeister Jens Reise von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.04.2019 | 2019/0178 | |||||||||||||
Ö 12 | 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand" a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss | 2019/0181 | |||||||||||||
Ö 13 | Schaffung von gemeindeeigenem Wohnraum in der Anklamer Allee hier: Antrag der CDU-Fraktion | 2019/0179 | |||||||||||||