Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2019 |
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SI/2019/306 |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 6 |
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Vorstellung Promenadenplanung |
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Ö 7 |
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Vorstellung eines Wohnungsbauprojektes Am Kai |
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2019/0168 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 1, 13. Änderung der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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2019/0160 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbrode nordwestlich der Bahntrasse Puttgarden-Lübeck, beidseitig folgender Straßen: der Nordlandstraße (ohne Hausnummer 58 und 60), der Teichstraße, der Straße Hörn, der Schmiedestraße, der Straße Hinter den Höfen (ohne Nummer 18 und 20), der Osterstraße und der Alten Sundstraße bis Höhe Straße Am Norderfeld
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2019/0176 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 36 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet am südöstlichen Ortsrand von Großenbrode, für die Fläche östlich, südlich und westlich der Straße Am Hohen Ufer
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2019/0180 |
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Ö 11 |
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14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand"
hier: Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.04.2019 |
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2019/0178 |
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Ö 12 |
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12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Südstrand"
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss |
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2019/0181 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abge- geben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet: "Südstrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:… |
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17.06.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abge- geben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet: "Südstrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis: Mitgliederzahl: | 7 | Davon anwesend: | 6 | Ja-Stimmen: | 6 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenenthaltungen: | 0 |
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26.06.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet: "Südstrand“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mitgliederzahl: | 13 | Davon anwesend: | 13 | Ja-Stimmen: | 13 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenenthaltungen: | 0 |
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Ö 13 |
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Schaffung von gemeindeeigenem Wohnraum in der Anklamer Allee
hier: Antrag der CDU-Fraktion |
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2019/0179 |
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