Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf
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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift der Sitzung vom 02.12.2019 | SI/2019/394 | |||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||||
Ö 6 | Verpflichtung eines nachgerückten Gemeindevertreters | 2020/0107 | |||||||||||||
Ö 7 | Ehrungen | ||||||||||||||
Ö 8 | Erklärung Fraktionsvorsitz | ||||||||||||||
Ö 9 | Neubesetzung der Ausschüsse | 2020/0110 | |||||||||||||
Ö 10 | Wahl der/des Finanzausschussvorsitzenden | 2020/0109 | |||||||||||||
Ö 11 | Wahl eines stellvertretendes Mitglied für den Bürgermeister in den Amtsausschuss | 2020/0108 | |||||||||||||
Ö 12 | Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2019 | 2020/0022 | |||||||||||||
Ö 13 | Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2019 | 2020/0023 | |||||||||||||
Ö 14 | Sammelausschreibung von Stromlieferleistungen zum Lieferbeginn 01.01.2021 | 2020/0069 | |||||||||||||
Ö 15 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) | 2020/0009 | |||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Gremersdorf gibt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und zur Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) keine / folgende Stellungnahme ab:…
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09.03.2020 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf | |||||||||||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Gremersdorf gibt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und zur Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) folgende Stellungnahme ab:…
Die Gemeinde Gremersdorf ist mit der Planung einverstanden. Weitere Ausführungen bzw. Argumente werden von Bürgermeister Pries zusammen mit der Verwaltung noch erarbeitet.
Abstimmungsergebnis:
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11.03.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf | |||||||||||||||
Ö 15 - geändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Gremersdorf gibt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und zur Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) folgende Stellungnahme ab:
Stellungnahme der Gemeinde Gremersdorf zur Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie der sachlichen Teilaufstellung des Regionalplans Die Gemeinde Gremersdorf gibt zum 3. Entwurf der oben benannten Planung die folgende Stellungnahme ab:
Die Gemeinde Gremersdorf ist mit der Festlegung der Vorranggebiete PR3_OHS_012, PR3_OHS_015 sowie PR3_OHS_021 im 3. Entwurf der Planung einverstanden.
Hinsichtlich des Vorranggebiets PR3_OHS_010 wird seitens der Gemeinde zunächst positiv festgehalten, dass die zum 2. Entwurf abgegebene Stellungnahme der Gemeinde zu Abstandsflächen zu Ortschaften der Gemeinde Gremersdorf Berücksichtigung gefunden hat, so dass der Abstand nach Dazendorf auf 1000m festgelegt wurde. Für einen Teil der Ortschaft Sulsdorf, welcher durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße "Am Dorfbrunnen" und ein Gebiet zwischen Gremersdorf, Sulsdorf und A 1 an der "Dazendorfer Au" als Sonstiges Sondergebiet -Landwirtschaft mit Ferienwohnungen- ausgewiesen ist, wurde nunmehr eine Abstandsfläche von 1000 m aufgenommen. Die Gemeinde Gremersdorf fordert die Verringerung dieser Abstandsfläche auf 800 m. Begründung: " Im etwa 400 m Entfernung zu Sulsdorf befindet sich bereits die BAB 1 mit vorhandenen Schallimmissionen und Landschaftsbildbeeinträchtigungen. Die Immissionsbelastung durch die Autobahn wird auf Grund der geplanten festen Fehmarnbeltquerung und der damit verbundenen starken Zunahme des PKW- und LKW-Verkehrs zukünftig weiter erhöht. Die Potenzialfläche PR3_OHS_010 schließt sich hieran westlich an. Auf Grund dieser örtlichen Lage wird keine zusätzliche wesentliche Beeinträchtigung der Ortschaft Sulsdorf durch Windkraftanlagen gesehen. " Die Ferienwohnnutzung am südlichen Rand von Sulsdorf befindet sich auf der der Potenzialfläche abgewandten Seite. Der Blick in Richtung Vorranggebiet ist somit durch die weitere Bebauung in Sulsdorf sowie den Bestand an großen Bäumen auf der landwirtschaftlichen Hofstelle deutlich sichtverschattet. " Zudem befindet sich das Vorranggebiet im Nordwesten der Ortschaft Sulsdorf, was eine verringerte Beeinträchtigung im Hinblick auf Schattenwurf bedeutet.
Unter Berücksichtigung dieser örtlichen und landschaftlichen Gegebenheiten ist eine Abwägung dahingehend vorzunehmen, dass statt eines Abstandes von 1.000 m zum Sondergebiet in Sulsdorf, ein Abstand von 800 m ausreichend ist.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 16 | 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der B 207, nördlich der Bebauung des Alten Sundweges in Gremerdorf, westlich sowie teilweise nordöstlich der Dazendorfer Au und nördlich begrenzt durch das Flurstück 5 der Flur 1/Windkoppel hier: Aufstellungsbeschluss | 2020/0105 | |||||||||||||
Ö 17 | Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat hier: a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss | 2020/0059 | |||||||||||||
Ö 18 | Straßennamenvergaben in der Gemeinde Gremersdorf | 2020/0085 | |||||||||||||
N 19 | Kitareform | ||||||||||||||
Ö 20 | Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||