Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Heringsdorf
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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2020 | SI/2020/530 | |||||||||||||
Ö 4 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||||
Ö 5 | 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 | 2020/0307 | |||||||||||||
Ö 6 | Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 | 2020/0308 | |||||||||||||
Ö 7 | Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf | 2020/0201 | |||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf wird beschlossen. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf vom 31.10.2013.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf auszufertigen.
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26.11.2020 - Finanzausschuss der Gemeinde Heringsdorf | |||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf wird mit einem Steuersatz von 10,00 % und einen Faktor von 0,5 für die Mobilheime beschlossen. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf vom 31.10.2013.
Abstimmungsergebnis:
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08.12.2020 - Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf | |||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: Die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf wird mit einem Steuersatz von 10% und einem Faktor von 0,5 für die Mobilheime beschlossen. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf vom 31.10.2013.
Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Heringsdorf auszufertigen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Zuschuss für die Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde Grube | 2020/0263 | |||||||||||||
Ö 9 | Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Heringsdorf; hier: Ortslage Fargemiel | 2020/0298 | |||||||||||||
Ö 10 | Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Heringsdorf; hier: Ortslage Klötzin | 2020/0299 | |||||||||||||
Ö 11 | Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 | 2020/0291-01 | |||||||||||||
Ö 12 | Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 | 2020/0290 | |||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheit Hier: Pachtvertrag Fläche Strandpromenade | ||||||||||||||
N 14 | Vereinbarung über die Cofinanzierung des Friedhofs der Kirchengemeinde Grube | ||||||||||||||
Ö 15 | Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||