Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf
|
|
TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift der Sitzung vom 07.12.2016 | SI/2016/061 | |||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||||
Ö 6 | Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Gremersdorf | 2017/0451 | |||||||||||||
Ö 7 | Verabschiedung des ausscheidenden Gemeindewehrführers | ||||||||||||||
Ö 8 | Ernennung des neuen Gemeindewehrführers | ||||||||||||||
Ö 9 | Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2016 | 2017/0428 | |||||||||||||
Ö 10 | Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2016 | 2017/0427 | |||||||||||||
Ö 11 | Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 | 2017/0449 | |||||||||||||
Ö 12 | Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 | 2017/0450 | |||||||||||||
Ö 13 | Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Altgalendorf der Gemeinde Gremersdorf hier: Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Haushaltsjahr 2017 | 2017/0454 | |||||||||||||
Ö 14 | Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Giddendorf-Seegalendorf-Gremersdorf der Gemeinde Gremersdorf hier: Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Haushaltsjahr 2017 | 2017/0455 | |||||||||||||
Ö 15 | Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Kembs-Dazendorf der Gemeinde Gremersdorf hier: Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Haushaltsjahr 2017 | 2017/0456 | |||||||||||||
Ö 16 | Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Neuratjensdorf der Gemeinde Gremersdorf hier: Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Haushaltsjahr 2017 | 2017/0457 | |||||||||||||
Ö 17 | Bebauungsplan Nr. 23 für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße "Am Dorfbrunnen" (Teil 1) und ein Gebiet zwischen Gremersdorf, Sulsdorf und der A 1 an der Dazendorfer Au (Teil 2) (Ferien auf dem Bauernhof) a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss | 2016/0326 | |||||||||||||
Ö 18 | Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 für die Ortschaft Dazendorf a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss | 2017/0447 | |||||||||||||
Ö 19 | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes I bis III (Sachthema Windenergie) | 2017/0448 | |||||||||||||
Ö 20 | Kita-Gebühren für die Ü3-Kinder in der Kindertagesstätte "Zwergenhöhle" | 2017/0452 | |||||||||||||
Ö 21 | Auslastung der Kindertagesstätte "Zwergenhöhle" | 2016/0373 | |||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde entschließt sich für den Umgang mit den vorliegenden Voranmeldungen der Kinder für Lösung (A oder B) _________..
Bei Lösung A: Mit den Fremdkindern soll wie folgt umgegangen werden: ____________________
Bei Lösung B: Die Gemeinde entschließt sich für die Unterbringung aller vorangemeldeten Kinder und somit für Variante (1, 2, 3a, 3b) __________ .
Die Konzeption ist an das neue Angebot anzupassen und hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte beim Kreis Ostholstein zu beantragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt ein Planungsbüro mit der Planung und Ausführung des Projektes zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dass benötigte Personal, befristet bis 31.07.2018 einzustellen und die Verträge im Bedarfsfall zu verlängern.
Die Mittel für die Maßnahme sind im Haushalt 2017 einzustellen.
Bei Variante 3 zusätzlich: Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Bauantrag zu stellen und nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
|
|||||||||||||||
13.03.2017 - Bildungs- und Sozialausschuss der Gemeinde Gremersdorf | |||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde entschließt sich für den Umgang mit den vorliegenden Voranmeldungen der Kinder für Lösung B.
Bei Lösung B: Die Gemeinde entschließt sich für die Unterbringung aller vorangemeldeten Kinder und somit für Variante 1
Die Konzeption ist an das neue Angebot anzupassen und hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte beim Kreis Ostholstein zu beantragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein Planungsbüro mit der Planung und Ausführung des Projektes zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dass benötigte Personal, befristet bis 31.07.2018 einzustellen und die Verträge im Bedarfsfall zu verlängern.
Die Mittel für die Maßnahme sind im Haushalt 2017 einzustellen.
Bei Fremdkindern soll vorab eine Prüfung erfolgen, ob die auswärtige Gemeinde für das Fremdkind den Kostenausgleich übernimmt.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||
27.03.2017 - Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf | |||||||||||||||
Ö 21 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde entschließt sich für den Umgang mit den vorliegenden Voranmeldungen der Kinder für Lösung B. Es soll also eine zusätzliche altersgemischte Gruppe eingerichtet werden.
Bei Lösung B: Die Gemeinde entschließt sich für die Hinzunahme eines weiteren Raumes aus der Schule und somit für Variante 1. Die Tagespflege/Tagespflegestelle soll erhalten bleiben.
Die Konzeption ist an das neue Angebot anzupassen und hiermit beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte beim Kreis Ostholstein zu beantragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt ein Planungsbüro mit der Planung und Ausführung des Projektes zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dass benötigte Personal befristet bis 31.07.2018 einzustellen und die Verträge im Bedarfsfall zu verlängern.
Die Mittel für die Maßnahme sind im Haushalt 2017 einzustellen.
Bei Fremdkindern soll vorab geprüft werden, ob die auswärtige Gemeinde den Kostenausgleich übernimmt. Über eine Aufnahme entscheiden letzendlich der Bürgermeister und die Kindergartenleitung.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Bauantrag zu stellen und nach erfolgter Ausschreibung die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||
Ö 22 | Sammelausschreibung von Stromlieferleistungen zum Lieferbeginn 01.01.2018 | 2017/0482 | |||||||||||||
N 23 | Erschließung Baugebiet "Meiereikoppel" in Neuratjensdorf | ||||||||||||||
N 24 | Reinigung der Kindertagesstätte "Zwergenhöhle" | ||||||||||||||
Ö 25 | Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||