Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels
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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||
Ö 3 | Niederschrift der Sitzung vom 16.08.2018 | SI/2018/218 | |||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Bürgermeisters | ||||||||||||||
Ö 6 | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wangels für die Gebiete im Ferienzentrum Weissenhäuser Strand, zwischen Dünenweg, Campingplatz Triangel, Kreisstraße 48 und Brök sowie zwischen Kreisstraße 48, Waldfläche, Naturschutzgebiet WessekerSee und Wasserlandschaft "Columbus-Park" hier: Satzungsbeschluss | 2018/0305 | |||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1.Die während der erneuten öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wangels für die Gebiete im Ferienzentrum Weissenhäuser Strand, zwischen Dünenweg, Campingplatz Triangel, Kreisstraße 48 und Brök sowie zwischen Kreisstraße 48, Waldfläche, Naturschutzgebiet Wesseker See und Wasserlandschaft "Columbus-Park", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-oldenburg-land.de/Bauen&Wirtschaft/Bauleitplanung eingestellt wird.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
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15.10.2018 - Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels | |||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss: 1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wangels für die Gebiete im Ferienzentrum Weissenhäuser Strand, zwischen Dünenweg, Campingplatz Triangel, Kreisstraße 48 und Brök sowie zwischen Kreisstraße 48, Waldfläche, Naturschutzgebiet Wesseker See und Wasserlandschaft "Columbus-Park", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-oldenburg-land.de/Bauen&Wirtschaft/Bauleitplanung eingestellt wird.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Abstimmungsergebnis:
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25.10.2018 - Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels | |||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||
Beschluss:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorstehendem Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Wangels für die Gebiete im Ferienzentrum Weissenhäuser Strand, zwischen Dünenweg, Campingplatz Triangel, Kreisstraße 48 und Brök sowie zwischen Kreisstraße 48, Waldfläche, Naturschutzgebiet Wesseker See und Wasserlandschaft "Columbus-Park", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Bürgermeister Klodt betritt sodann wieder den Sitzungsraum.
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Ö 7 | Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III | 2018/0321 | |||||||||||||
Ö 8 | Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Kreises Ostholstein | 2018/0332 | |||||||||||||
Ö 9 | Innenentwicklung in den Ortschaften der Gemeinde Wangels | 2018/0334 | |||||||||||||
Ö 10 | Landschaftsschutzgebiet "Bungsberg mit Vorland" | 2018/0323 | |||||||||||||
Ö 11 | Antrag auf Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Wangels für die Nutzung des Begräbniswaldes am Eitz | 2018/0335 | |||||||||||||
Ö 12 | Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wangels hier: Einnahme- und Ausgaberechnungen für das Haushaltsjahr 2017 | 2018/0251 | |||||||||||||
Ö 13 | Erweiterung/Umbau Kindertagesstätte Hansühn | 2018/0331 | |||||||||||||
Ö 14 | 3. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 | 2018/0307 | |||||||||||||
Ö 15 | Erlass der 3. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 | 2018/0308 | |||||||||||||
N 16 | Kindertagesstätte Räuberhöhle Personalangelegenheiten | ||||||||||||||
Ö 17 | Bekanntmachung der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||