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Auszug - Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Wangels für das Gebiet "Lindenhof Wangels" nordwestlich der Alten Landstraße a) Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Umwelt-, Bau- und Tourismusausschusses der Gemeinde Wangels
TOP: Ö 7
Gremium: Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule in Hansühn
Ort: Ostseestraße 23, Hansühn, 23758 Wangels
2022/0415 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Wangels für das Gebiet "Lindenhof Wangels" nordwestlich der Alten Landstraße
a) Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende verliest die Sitzungsvorlage. Es kamen keine weiteren Einwände.

 


Beschluss:
 

 

a)      Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Fachausschuss mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.

 

Die rgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Wangels für das Gebiet "Lindenhof Wangels" nordwestlich der Alten Landstraße und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0