Auszug - Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2016 - 2020 des Amtes Oldenburg-Land Stellungnahme zum Prüfungsbericht gemäß § 28 Nr. 21 GO und § 7 Absatz 3 KPG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende berichtet kurz zum TOP. Er berichtet, dass in Kürze eine Umlage der Verwaltungskosten für Einrichtungen erfolgen wird. Ein Mitglied fragt nach für welchem Bereich bisher noch keine Umlage erfolgt. Der Vorsitzende teilt dies bzgl. mit, dass es hier z.B. um den Bereich Abwasser- oder Niederschlagsgebühren geht. Weitere Fragen ergehen nicht, sodann erfolgt folgende
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die folgenden Stellungnahmen zum Prüfungsbericht der Haushaltsjahre 2016 – 2020:
IV.3 CIP-Fachverfahren
Stellungnahme:
Im Zuge der Umstellung des Finanzprogramms wurde die Rechtevergabe neu geregelt und für jeden Mitarbeitenden entsprechend angepasst.
IV.9 Haushaltsreste
Stellungnahme:
Dies wird zukünftig beachtet. Ausgaben, die nicht übertragbar sind, werden zukünftig bei Bedarf für übertragbar erklärt.
IV.13 Verwahr- und Vorschusskonten
Stellungnahme:
Der Sicherheitseinbehalt „Suhrenkamp Ortsdurchfahrt Ölendorf“ wird geprüft und abschließend bearbeitet.
IV.15 Schulden
Stellungnahme:
Umschuldungen werden zukünftig in den Haushaltsplänen der Gemeinden und des Amtes eingeplant.
IV.16 Rücklagen
Stellungnahme:
Eine Zuführung der Überschüsse ist tatsächlich nie erfolgt. Stattdessen wurde bis zum Haushaltsjahr 2015 (einschließlich) ein Betrag von 4.800,00 EUR jährlich zugeführt. Seit 2016 erfolgen keine Zuführungen mehr. Die Rücklage wurde für größere Reparaturen an den Photovoltaikanlagen eingerichtet.
Es erfolgt zeitnah eine Überprüfung der Abschreibungsrücklage.
Stellungnahme:
Auf eine Nachberechnung wird verzichtet. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz erfolgt die Neuberechnung der Pensionsrücklage.
V.1 Obdachlosenunterbringung
Stellungnahme:
Die Nutzungsgebühren für die Obdachlosenunterbringung wurden neu kalkuliert und eine neue Gebührensatzung erlassen.
V.2 Verwaltungsgebühren
Stellungnahme:
Die Gebührentabelle wird entsprechend geändert.
V.3 Umlage Verwaltungskosten auf gemeindliche Einrichtungen
Stellungnahme:
Die Verwaltungskostenanteile der gemeindlichen (kostenrechnenden) Einrichtungen werden vom Amt neu festgesetzt und den Gemeinden in Rechnung gestellt.
V.5 Nichterhebung von Niederschlagswassergebühren im Amtsbereich
Stellungnahme:
Die Amtsverwaltung wird das Thema „Nichterhebung von Niederschlagswassergebühren“ aufgreifen und eine entsprechende Vorlage für die gemeindlichen Gremien aller Gemeinden erarbeiten, um einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen.
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Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 14 |
Davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |