Seiteninhalt

Auszug - Bebauungsplan Nr. 42 "für ein Gebiet in Großenbrode südöstlich der Bahntrasse Puttgarden-Lübeck, südlich der Straße Neue Straße, östlich der Straße Am Sportplatz (ohne Nummer 3, 5 und 7), beidseitig der Straße Am Süderfeld, beidseitig der Straße Lerchenhof (ohne Nummer 15, 17, 19 bis 68) und beidseitig der Straße Am Vogelberg, beschränkt auf die Nummern 1 bis 20." Hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:24 Anlass: Sitzung
Raum: "Meerhus"
Ort: Südstrand, 23775 Großenbrode
2022/0530 Bebauungsplan Nr. 42 "für ein Gebiet in Großenbrode südöstlich der Bahntrasse Puttgarden-Lübeck, südlich der Straße Neue Straße, östlich der Straße Am Sportplatz (ohne Nummer 3, 5 und 7), beidseitig der Straße Am Süderfeld, beidseitig der Straße Lerchenhof (ohne Nummer 15, 17, 19 bis 68) und beidseitig der Straße Am Vogelberg, beschränkt auf die Nummern 1 bis 20."
Hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Brunnlieb, Svante
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt.

Ohne weitere Diskussion erfolgt die Beschlussfassung.


 


Beschluss:
 

 

  1. r ein Gebiet in Großenbrode süstlich der Bahntrasse Puttgarden-Lübeck, südlich der Straße Neue Straße, östlich der Straße Am Sportplatz (ohne Nummer 3, 5 und 7), beidseitig der Straße Am Süderfeld, beidseitig der Straße Lerchenhof (ohne Nummer 15, 17, 19 bis 68) und beidseitig der Straße Am Vogelberg, beschränkt auf die Nummer 1 bis 20 wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festlegung von Städtebaulichen Grundregelungen für zulässige Nutzungen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro PLANUNG kompakt STADT in Eutin beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1/ § 13a BauGB abgesehen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

7

Davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0