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Auszug - 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße "Am Dorfbrunnen" (Ferien auf dem Bauernhof) a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 11.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:15 - 20:43 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2016/0068 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße "Am Dorfbrunnen" (Ferien auf dem Bauernhof)
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Frau Teske vom Planungsbüro Planung kompakt war zur Sitzung zugegen und erläuterte die Planung und die eingegangenen Stellungnahmen. 
 

 


Beschluss:
 

a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

 

Die auf der Anlage Nr. 1 Seite 1 bis 20 aufgeführten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen. Das Nutzungs- und Betreiberkonzept (Beschlussempfehlung Nr. 6) ist vom Betreiber zu erstellen und wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

 

b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss

 

1. Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße „Am Dorfbrunnen“ (Ferien auf dem Bauernhof) und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Die Auslegung nach § 3 Abs 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindvertreter/ innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.  

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0