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Auszug - Errichtung einer kreisweiten Breitbandinfrastrukturorganisation des Zweckverbandes Ostholstein Öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Aufgabenübertragung "Aufbau und Ausbau einer Breitbandnetzinfrastruktur" mit dem Zweckverband Ostholstein
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Bürgermeister. Dieser verweist auf die Vorlage und erläutert den Tagesordnungspunkt. Es ergehen keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende verliest sodann den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Göhl stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung der Aufgabe „Aufbau und Ausbau einer Breitbandnetzinfrastruktur“ auf den Zweckverband Ostholstein zu.
- Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.
- Der Bürgermeister wird gemäß § 9 Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein der in § 5 Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbarten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 6 |
Davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: |
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Stimmenenthaltungen: |
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