Auszug - Bebauungsplan Nr. 32 der für das Gebiet südwestlich der Strandstraße, östlich der Nordlandstraße (EDEKA Markt) a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für die planungsrechtliche Absicherung des EDEKA Marktes in der Strandstraße Großenbrode hat die GV am 07.12.15 einen Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 32 gefasst. Es erfolgte im Verfahren die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden. Nunmehr kann nach Abwägung der Stellungnahmen der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
Die auf der Anlage Nr.1 Seite 1 bis 12 aufgeführten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
Entwurf- und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 für das Gebiet südwestlich der Strandstraße, östlich der Nordlandstraße und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/- innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 13 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 1 |
Nach Abschluss dieses TOPs dankt der Vorsitzende dem Ortsplaner für sein Kommen und die umfangreichen Ausführungen.