Seiteninhalt

Auszug - Auslastung der Kindertagesstätte "Zwergenhöhle"  

Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Bildungs- und Sozialausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2016/0373 Auslastung der Kindertagesstätte "Zwergenhöhle"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Kording, Tanja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der sehr umfangreichen und informativen Sitzungsvorlage. Herr Gemeindevertreter Hay teilt des weiteren mit, dass der Fall „A“ gem. der Sitzungsvorlage definitiv ausscheidet.Herr Gemeindevertreter Albert spricht sich für die Einrichtung einer neuen Gruppe aus. Die entsprechenden Haushaltsmittel hierfür stehen zur Verfügung. Hinsichtlich des Kostenausgleiches für Fremdkinder soll vorab eine Prüfung erfolgen, ob die auswärtige Gemeinde für das Fremdkind den Kostenausgleich übernimmt. Herr Bürgermeister Pries spricht sich abschließend ebenso für eine neue altersgemischte Gruppe aus, da hier zwingender Handlungsbedarf gegeben ist. Nach ausführlicher Diskussion ergeht sodann folgender   

 


Beschluss:
 

Die Gemeinde entschließt sich für den Umgang mit den vorliegenden Voranmeldungen der Kinder für Lösung B.

 

Bei Lösung B:

Die Gemeinde entschließt sich für die Unterbringung aller vorangemeldeten Kinder und somit für Variante 1

 

Die Konzeption ist an das neue Angebot anzupassen und hiermit beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte beim Kreis Ostholstein zu beantragen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein Planungsbüro mit der Planung und Ausführung des Projektes zu beauftragen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dass benötigte Personal, befristet bis 31.07.2018 einzustellen und die Verträge im Bedarfsfall zu verlängern.

 

Die Mittel für die Maßnahme sind im Haushalt 2017 einzustellen.

 

Bei Fremdkindern soll vorab eine Prüfung erfolgen, ob die auswärtige Gemeinde für das Fremdkind den Kostenausgleich übernimmt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0