Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße "Am Dorfbrunnen" (Teil 1) und ein Gebiet zwischen Gremersdorf, Sulsdorf und der A 1 an der Dazendorfer Au (Teil 2) (Ferien auf dem Bauernhof) a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt bereits mehrfach in den gemeindlichen Gremien beraten worden ist. Zurzeit befindet sich der dazugehörige Flächennutzungsplan im Genehmigungsverfahren. Nach der erteilten Genehmigung kann sodann der Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist der Satzungsbeschluss. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
Die in der Anlage „Beschlussvorschlag“ aufgeführten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
b) Satzungsbeschluss
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorgenanntem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 23 für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand von Sulsdorf, westlich der Straße „Am Dorfbrunnen“ (Teil 1) und ein Gebiet zwischen Gremersdorf, Sulsdorf und der A 1 an der Dazendorfer Au (Teil 2) (Ferien auf dem Bauernhof), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Ausklunft verlangt werden kann.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter / innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 9 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |