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Auszug - Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 für die Ortschaft Dazendorf a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2017/0447 Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 für die Ortschaft Dazendorf
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  
Gemeindevertreter Möller verlässt zu diesem Tagesordnungspunkt aufgrund des § 22 GO den Sitzungssaal. Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und teilt mit, dass aufgrund der Stellungnahme des Kreises OH die südliche Fläche als Geltungsbereich herausgenommen werden musste. Nach kurzer Diskussion ergeht sodann folgender 

 


Beschluss:
 

a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

 

Die auf der Anlage „Beschlussempfehlungen“ aufgeführten Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b) Satzungsbeschluss

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Einholung von Stellungnahmen von der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit vorgenanntem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 für die Ortschaft Dazendorf als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 für die Ortschaft Dazendorf durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreter Möller von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

9

Davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0