Auszug - Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der ausführlichen Sitzungsvorlage. Aus den Reihen der anwesenden Öffentlichkeit werden mehrere Fragen zur Kurabgabe gestellt. Es wird weiterhin mitgeteilt, dass es für die Betreiber schwierig ist, die Änderungen bei der Höhe der Kurabgabe korrekt abzurechnen. Gemeindevertreter Graf von Platen teilt mit, dass diese Nachtragssatzung für das Jahr 2018 gilt und somit den Beteibern ausreichend Zeit bleibt, die notwendigen Vorkehrungen für eine korrekte Abrechnung zu schaffen. In der Vergangenheit war dies leider etwas komplizierter. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangels über die Erhebung einer Kurabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand wird beschlossen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 9 |
Davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |