Auszug - Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2010 - 2015 der Gemeinde Großenbrode Stellungnahme zum Prüfungsbericht gemäß § 28 Nr. 21 GO und § 7 Absatz 3 KPG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende Koch erläutert den Tagesordnungspunkt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Stellungnahmen zum Prüfungsbericht der Haushaltsjahre 2010 – 2015:
III.2 Aufwandsentschädigungen
Sachverhalt:
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde aus dem Jahr 2003 bezieht sich in § 10 auf § 6 des Bundesreisekostengesetzes. Dies ist durch die Neuregelung des Reisekostenrechtes nicht mehr korrekt. Einschlägig ist nunmehr § 5 des Bundesreisekostengesetzes. Die Satzung ist entsprechend anzupassen.
Stellungnahme:
Die Gemeinde wird die Entschädigungssatzung in Kürze überarbeiten und dem geltenden Recht anpassen.
VI.2.1 Feuerwehrgebühren
Sachverhalt:
Die Gebührensätze sind seit Erlass der bestehenden Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Großenbrode unverändert. Es wird seitens des Prüfungsamtes angeregt, eine Gebührenkalkulation zu erstellen und die Gebührensätze entsprechend anzupassen.
Stellungnahme:
Die Erstellung der Gebührenkalkulation sowie die erforderliche Änderung bzw. Neufassung der Gebührensatzung erfolgt zeitnah.
VI.3.1 Straßenbaubeiträge
Sachverhalt:
Die Gemeinde Großenbrode verfügt aktuell über keine Straßenbaubeitragssatzung.
Das Gemeindeprüfungsamt fordert die Gemeinde auf, da zwischenzeitlich die rechtliche Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen klar sein dürfte, ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Erlass einen Straßenbaubeitragssatzung nachzukommen.
Stellungnahme:
Die Gemeinde Großenbrode wird die aktuellen Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung des Schleswig-Holsteinischen Landtages abwarten. Hier ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein bezüglich der Straßenbaubeiträge im Gespräch. Sodann wird sich die Gemeinde Großenbrode mit diesem Thema wieder beschäftigen.
VIII. Kindertagesstätten
Sachverhalt:
Die Einnahmen aus den Kostenausgleich auswärtiger Gemeinden sind künftig bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt zu lassen.
Stellungnahme:
Die Einnahmen aus den Kostenausgleichen werden nicht mehr in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und wurden bereits für die Kalkulation 2017 unberücksichtigt gelassen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |