Auszug - 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet: Südstrand a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Beims vom Planungsbüro Architektur und Stadtplanung erläutert die Planungsziele sowie insbesondere die vorgenommene Abwägung hinsichtlich der Belange des Küstenschutzes. Herr Beims teilt auf Nachfrage mit, dass die möglichen Betreiberwohnungen mit in das Baupotential der Gemeinde eingerechnet werden müssen. Hierzu verweist der Vorsitzende auf den TOP 13 dieser Sitzung. Es ergeht sodann folgender
Beschluss:
- Der anliegenden Zusammenstellung und Abwägungsvorschlägen über die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird zugestimmt.
Ergebnis der Prüfung:
- Berücksichtigt wurde die Stellungnahme des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein; nach der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde aufgrund der vorgenannten Stellungnahme daraufhin eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a (3) BauGB durchgeführt.
- Teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen des Kreises Ostholstein
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 und des § 13a des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 1, 10. Änderung für das Gebiet: "Südstrand", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter / innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |