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Auszug - Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2010 - 2015 der Gemeinde Großenbrode Stellungnahme zum Prüfungsbericht gemäß § 28 Nr. 21 GO und § 7 Absatz 3 KPG  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 24
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 06.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2017/0580 Überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2010 - 2015 der Gemeinde Großenbrode
Stellungnahme zum Prüfungsbericht gemäß § 28 Nr. 21 GO und § 7 Absatz 3 KPG
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  
 

 


Beschluss:
 

 

Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Stellungnahmen zum Prüfungsbericht der Haushaltsjahre 2010 2015:

 

III.2 Aufwandsentschädigungen

 

Sachverhalt:

 

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde aus dem Jahr 2003 bezieht sich in § 10 auf § 6 des Bundesreisekostengesetzes. Dies ist durch die Neuregelung des Reisekostenrechtes nicht mehr korrekt. Einschlägig ist nunmehr § 5 des Bundesresiekostengesetzes. Die Satzung ist entsprechend anzupassen.

Stellungnahme:

 

Die Gemeinde wird die Entschädigungssatzung in Kürze überarbeiten und dem geltenden Recht anpassen.

 

VI.2.1 Feuerwehrgebühren

 

Sachverhalt:

Die Gebührensätze sind seit Erlass der bestehenden Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Großenbrode unverändert. Es wird seitens des Prüfungsamtes angeregt, eine Gebührenkalkulation zu erstellen und die Gebührensätze entsprechend anzupassen.

 

Stellungnahme:

Die Erstellung der Gebührenkalkulation sowie die erforderliche Änderung bzw. Neufassung der Gebührensatzung erfolgt zeitnah.

 

VI.3.1 Straßenbaubeiträge

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Großenbrode verfügt aktuell über keine Straßenbaubeitragssatzung.

 

Das Gemeindeprüfungsamt fordert die Gemeinde auf, da zwischenzeitlich die rechtliche Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen klar sein dürfte, ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Erlass einen Straßenbaubeitragssatzung nachzukommen.

 

Stellungnahme:

 

Die Gemeinde Großenbrode wird die aktuellen Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung des Schleswig-Holsteinischen Landtages abwarten. Hier ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein bezüglich der Straßenbaubeiträge im Gespräch. Sodann wird sich die Gemeinde Großenbrode mit diesem Thema wieder beschäftigen.

 

VIII. Kindertagesstätten

 

Sachverhalt:

 

Die Einnahmen aus den Kostenausgleich auswärtiger Gemeinden sind künftig bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt zu lassen.

 

Stellungnahme:

 

Die Einnahmen aus den Kostenausgleichen werden nicht mehr in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und wurden bereits für die Kalkulation 2017 unberücksichtigt gelassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0