Auszug - Umwidmung der sogenannten ortsgebundenen Heilmittel
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreter Albrecht befürchtet die Aberkennung des Statusses, sofern es durch Bauarbeiten zu einer Trübung des Wassers käme.
Der Betreiber des Kurmittelcentrums Herr Stefan Kraus, welchem hierzu vom Bürgermeister das Wort erteilt wurde, teilt hierzu mit, dass es zu einer Aberkennung kommen kann, wenn die erforderlichen Werte nicht mehr erfüllt werden und damit die Wirkstoffe sich ändern. Eine Havarie o.ä. hat nichts mit dieser Umwidmung zu tun. In diesen Fällen käme eine Filterung des Wassers in Betracht.
Beschluss:
Die Gemeinde Großenbrode wurde von der anstehenden Rechtsänderung im Bereich der ortsgebundenen Heilmittel unterrichtet und nimmt dies zur Kenntnis.
Die Gemeinde Großenbrode erteilt ihr Einverständnis, die Umwidmung vom Arzneimittelrecht zum Medizinprodukterecht nach den Vorgaben des Landesamtes für Soziale Dienste durchzuführen, um den Status des Ostseeheilbades Großenbrode für die Zukunft zu sichern.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |