Auszug - Übertragung von Wahlaufgaben der Gemeinde- und Kreiswahl am 06. Mai 2018 auf das Amt Oldenburg-Land
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Raudonus erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde Heringsdorf überträgt gemäß § 13 Abs. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes –GKWG- in der zurzeit gültigen Fassung für die Gemeinde- und Kreiswahl 2018 die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf das Amt und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss.
Für die Wahl des gemeinsamen Wahlausschusses durch den Amtsausschuss wird Frau Simone Lütthans vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 11 |
Davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |