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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet "Anklamer Allee" nach § 13 a BauGB hier: Entwurf- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Stadtplaner Herr Beims erläutert die Notwendigkeit der Planung.
Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17, 1. Änderung „Anklamer Allee, südlich der Bahnlinie“ der Gemeinde Großenbrode
- Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB aufgestellt. - Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet „Anklamer Allee, südlich der Bahnlinie“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Architektur + Stadtplanung in Oldenburg in Holstein beauftragt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO sind keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |