Auszug - Bebauungsplan Nr. 33 für den Bauhof und die freiwillige Feuerwehr hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33 „Bauhof und Feuerwehr, östlich der Großenbroder Au und westlich der Straße Am Fliederhof“ der Gemeinde Großenbrode
- Für das Gebiet „Bauhof und Feuerwehr, östlich der Großenbroder Au und westlich der Straße Am Fliederhof“ wird der Bebauungsplan Nr. 33 aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bauhof / Feuerwehr“
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
3.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
5. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Architektur + Stadtplanung in Oldenburg in Holstein beauftragt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO sind keine Gemeindevertreter / innen von der Beratung
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 8 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 1 |