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Auszug - 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet "Am Kai / ehemalige Marineküstendienstschule" hier: Aufstellungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 12
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2017/0633 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet "Am Kai / ehemalige Marineküstendienstschule"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

  
 

 


Beschluss:
 

Auf­stel­lungs­be­schluss für den für den Be­bau­ungs­plan Nr. 26, 9. Änderung und Ergänzung „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai der Gemeinde Großenbrode             

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 26 „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ soll wie folgt geändert und ergänzt werden: 
  • Unterbringung von Wohnunterkünften der DLRG durch Erweiterung / Aufstockung eines vorhandenen Gebäudes der DGzRS im Teilgebiet 1
  • Ausweisung von Sondergebieten -Gebiete für den gewerblichen Tourismus- in den Teilgebieten 2 und 3
  • Ausweisung eines Sondergebietes –Campingplatzgebiet, Gebiet für motorisierte Wohnfahrzeuge- im Teilgebiet 3
  • Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zum Ausgleich (hier: extensiv gepflegte Wiese) sowie von Grünflächen im Teilgebiet 2

 

2. Der Auf­stel­lungs­be­schluss ist orts­üb­lich be­kannt ­zu ­ma­chen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

3.Die frühzeitige Un­ter­rich­tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

5. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Architektur und Stadtplanung in Oldenburg in Holstein beauftragt werden.

 

 Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter / innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

8

Davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Stimmenenthaltungen:

0