Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters
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Wortprotokoll |
Bürgermeister Reise verliest folgende amtliche Bekanntmachungen des Amtes Oldenburg-Land:
Hochwasserinformation über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln gem. § 59a Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG)
Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden sowie im Bereich brandempfindlicher Einrichtungen in den Gemeinden Göhl, Gremersdorf, Großenbrode, Heringsdorf, Neukirchen und Wangels.
Außerdem teilt Bürgermeister Reise folgendes mit:
- Nachdem die Umstellung auf die LED-Beleuchtung in der Gemeinde Großenbrode durchgeführt wurde, hat die Verwaltung den Verwendungsnachweis erstellt. Es wurden zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 260.360,62 € anerkannt. Der Bundesanteil davon beträgt 65.090,16 € und wurde als Zuwendung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ausgezahlt. Die Gemeinde hat außerdem eine Urkunde erhalten.
- Am 06.12.2017 ist der Festsetzungsbescheid nach positiver Verwendungsnachweisprüfung der Investitionsbank eingegangen. Für beide Maßnahmen (Mole und Düne Südstrand) wurden insgesamt 455.341,81 € ausgegeben. Die Zuwendung beträgt 50%, also 227.670,91 €. Für die Wiederherstellung der Düne (GTSG) beträgt der Anteil der Zuwendung 19.798.27 € (ebenfalls 50% der Ausgaben). Das Geld ist heute eingegangen.
- Zum Thema Überquerungsmöglichkeiten Fußgänger am Edeka-Markt, Strandstraße:
Der Ausschuss bat in seiner Sitzung am 04.07.2017 die Verwaltung, geeignete Lösungen für die Querung der Fußgänger im Bereich des Edeka-Marktes zu prüfen, da ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich rechtlich nicht zulässig ist. Neben der möglichen sicheren Querung an der Fußgängerampel im Bereich der Grundschule werden die Fußgänger über die Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Strandstraße / Nordlandstraße geführt, da hier der kombinierte Rad-/Gehweg der Strandstraße an die K42 herangeführt wird. Seitens der Verwaltung wurde bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein bei der Polizeidirektion Lübeck angefragt, ob eine Markierung dieser Furt einschließlich einer Rotfärbung des Asphalts rechtlich zulässig ist, um den Fahrzeugverkehr zu sensibilisieren. Der damit verbundene Vorrang des Rad- und Fußverkehrs vor dem Fahrzeugverkehr ist hier allerdings nicht zulässig. Eine Markierung ist damit ausgeschlossen.
- Ein großer Dank geht an alle Spender für ihre großzügige Spendenbereitschaft.