Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters
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Wortprotokoll |
Mitteilungen des Bürgermeisters
B-Plan Nr. 7, 10. Änderung F-Plan (Feuerwehrgerätehaus)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Nach erfolgten Abstimmungsgesprächen unter Einbeziehung der Wehrführung wurden erste Entwürfe dieser Bauleitpläne vom Stadtplaner erarbeitet.
Derzeit erfolgt die frühzeitige Behördenbeteiligung und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sobald die Stellungnahmen vorliegen, werden den Gremien die Abwägungsvorschläge hierzu zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig sind dann auch die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse für die dann folgende öffentliche Auslegung der Bauleitpläne zu fassen.
Bahnübergang
Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, sollte es nach der Zusage des Ministers am 03.11.17 zur Aufhebung des Bahnübergangs kommen.
Zunächst sollte eine Auslegung der Planunterlagen im ersten Halbjahr 2017 erfolgen. Da bis zu diesem Zeitpunkt der bestehende Bahnübergang noch nicht umgeplant werden konnte, sollte die Auslegung mit dem höhengleichen Bahnübergang beginnen und dann im Laufe des Verfahrens nach einem entsprechenden Widerspruch durch unsere Gemeinde eine Änderung erfolgen, wenn die Planungen dafür abgeschlossen sind.
Im Dialogforum wurde dann durch die DB mitgeteilt, dass die Auslegung für unseren Planabschnitt erst im Frühjahr 2019 erfolgen soll und dass dann die Planungen zur Aufhebung abgeschlossen sind, so dass gleich mit dem aufgehobenen Bahnübergang die Planunterlagen ausgelegt werden sollten.
In der letzten Woche wurde dem Bürgermeister dann mitgeteilt, dass durch die Genehmigungsbehörde gefordert wurde, dass die Bahn neben der angedachten Unterführung noch Varianten prüfen soll.
Bei diesen Varianten handelt es sich um Umfahrungen. Das heißt, der Bahnübergang wird aufgehoben und mit Schallschutz versehen und die Straße soll dann um die Ortschaft herumgeführt werden mit einem entsprechenden Brückenbauwerk an einer anderen Stelle der Bahntrasse, z. B. zwischen Göhl und Rellin.
Hier besteht nun das Problem, dass für diese Bereiche noch keine Umweltprüfungen durchgeführt wurden, da sie außerhalb des ursprünglichen Prüfkorridors liegen. Diese Umweltprüfungen dauern etwa 1 Jahr, so dass die Bahn möglicherweise auch im ersten Quartal 2019 noch keine endgültigen Planunterlagen auslegen kann und dann eventuell die Auslegung mit dem höhengleichen Bahnübergang beginnen und im Verfahren ändern muss.
Am Samstag mussten wir dann in der LN lesen, dass durch den Ministeriumssprecher von Herrn Minister Dr. Buchholz mitgeteilt wurde, dass durch den Minister angeblich nicht die Kostenzusage für die Aufhebung des Bahnübergangs im Rahmen der Regionalkonferenz erfolgt ist.
Dutzende Personen haben diese Zusage gehört, der Minister hatte dies sogar schon vor der Konferenz der Presse mitgeteilt, was mir durch den damaligen Redakteur, Herrn Mantik, auch schon vor der Konferenz gesagt wurde.
Ich gehe einfach davon aus, dass der Sprecher hier eine Fehlinformation hat.
Im Protokoll über die Regional steht geschrieben, dass der Minister sich an die Zusagen der Vorgängerregierung hält. Mir hatte der vorherige Ministerpräsident persönlich mitgeteilt, dass das Land die anteiligen Kosten des Landes für die Aufhebung übernehmen wird.
Nach der Regionalkonferenz hat die Bahn auch sofort mit der Planung zur Aufhebung begonnen, das hätte sie nicht getan, wenn sie nicht den Auftrag durch die Aussage des Ministers bekommen hätte.
Geschwindigkeitsmessung vor der Schule
In der letzten Sitzung wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde die Frage gestellt, ob eine Geschwindigkeitsmessung vor der Schule möglich ist.
Diese Anfrage habe ich an die entsprechenden Polizeidienststellen weitergeleitet.
Von dort wurde mir nach einen durchgeführten Ortstermin mitgeteilt, dass die Strecke (30 er Zone) vor der Schule zu kurz sei, weiterhin wurde auch kein geeigneter Stellplatz für das/die Messfahrzeuge gefunden.
Es wurde dann versucht eine so genannte Leivtec-Messung durchzuführen, diese verlief zunächst negativ hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und wurde später auch abgebrochen, da der Messbetrieb ständig durch vor der Schule haltende und rangierende PKW gestört wurde.
Beauftragung Lärmgutachter
Alle Kommunen entlang der neuen Trasse haben sich zusammengeschlossen und den Gutachter Herrn Popp von der Firma Lärmkontor GmbH mit der Beratung in Schallschutzfragen beauftragt.
Es wurde dann versucht einen Schlüssel für die Aufteilung der anteiligen Kosten zu ermitteln. Wir haben uns nun darauf geeinigt, die Kosten anteilig nach Einwohnern(Einwohnerbeitrag) und Schutzfällen (Betroffenheitsbeitrag) aufzuteilen. Für unsere Gemeinde ergeben sich daraus Kosten in Höhe von ca. 1600 Euro.