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Auszug - Verpflichtung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden nacheinander von dem Vorsitzenden durch Handschlag gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 GO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt. Die Verpflichtung des fehlenden Gemeindevertreters Lippmann wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.