Auszug - 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert, dass einige Veränderungen den Erlass eines 2. Nachtragshaushaltes für 2016 erforderlich machen.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sinken um 135.300,00 EUR von 1.706.000,00 EUR auf 1.570.700,00 EUR und die Ausgaben steigen um 17.900,00 EUR von 1.740.400,00 EUR auf 1.758.300,00 EUR. Somit ist der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen Es entsteht voraussichtlich ein Sollfehlbetrag in Höhe von 187.600,00 EUR. Dieser ist im Folgejahr auszugleichen.
Nach der Finanzplanung kann der Verwaltungshaushalt auch in den Folgejahren (2017 ./. 256.200,00 EUR, 2018 ./. 296.300,00 EUR, 2019 ./. 294.200,00 EUR) nicht ausgeglichen werden.
Die Gemeinde Göhl wird zum 01.01.2017 die Realsteuersätze erhöhen, damit die Gemeinde für das Jahr 2016 Fehlbedarfszuweisungen beantragen kann. Die genaue Erhöhung kann heute aber noch nicht festgesetzt werden, da zurzeit nur die ab 01.01.2015 vom Land geforderten Mindesthebesätze bekannt sind. Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 wird das Land aber sicher die neuen Hebesätze festlegen. Diese wird die Gemeinde Göhl dann auf jeden Fall zum Haushaltsjahr 2017 beschließen.
Zurzeit werden folgende Hebesätze vom Land für die Beantragung von Fehlbedarfszuweisungen gefordert:
Grundsteuer A 370 v.H.
Grundsteuer B 390 v.H.
Gewerbesteuer 370 v.H.
In der Haushaltssatzung 2016 sind folgende Hebesätze festgesetzt worden:
Grundsteuer A 360 v.H.
Grundsteuer B 380 v.H.
Gewerbesteuer 360 v.H.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes steigen jeweils um 17.400,00 EUR von 448.800,00 EUR auf 466.200,00 EUR.
Das Dach der Turnhalle (Baujahr 1974) ist sanierungsbedürftig. Durch die Sanierung des Daches können gleichzeitig die Energiekosten gesenkt werden. Die erforderlichen Kosten sind im Vermögenhaushalt abgebildet. Trotzdem gibt es nur eine geringe Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben, weil die zuvor ursprünglich geplante Zuführung zum Verwaltungshaushalt entfällt und dieser Betrag für die Sanierung des Daches eingesetzt wird.
Im Vermögenshaushalt ist der korrigierte Gemeindeanteil an den Kosten für die Anpassung der Entwässerungseinrichtungen und die Sanierung Geh-/Radwege an der L 59 im Bereich der Gemeinde Göhl aufgenommen worden.
Auf der Einnahmeseite wurden Kostenerstattungen für Asphaltierungsarbeiten aufgenommen.
Die Maßnahmen werden durch die Entnahme der Rücklagen finanziert. Kredite müssen dazu nicht aufgenommen werden.
Nach Verlesen des Beschlussvorschlages ergeht folgender
Beschluss:
Der im Entwurf vorliegende 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (Verwal- tungs- und Vermögenshaushalt wird mit den erforderlichen Anlagen beschlossen.
Die Einnahmen werden auf 1.570.700,00 EUR und die Ausgaben werden auf 1.758.300,00 EUR des Verwaltungshaushaltes und die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaus- haltes werden auf 466.200,00 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 11 |
Davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |