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Auszug - Landschaftsschutzgebiet "Bungsberg mit Vorland"  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule in Hansühn
Ort: Ostseestraße 23, Hansühn, 23758 Wangels
2018/0323 Landschaftsschutzgebiet "Bungsberg mit Vorland"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verweist auf die bisherigen Beratungen und diversen Gespräche zu diesem Thema. Aktuell muss die Gemeinde bis zum 15.11.2018 eine Stellungnahme beim Kreis Ostholstein abgegeben. Gemeindevertreter Frahm erhält das Wort. Er ist sehr verwundert darüber, dass der Landrat des Kreises der Gemeinde das geplante Landschaftsschutzgebiet einfach vorgeben kann. Für ihn ist der Sinn des Landschaftsschutzgebietes nicht erkennbar. Er habe mit seiner Fraktion jedoch einen Kompromiss gefunden. So ist im Beschlussvorschlag ausdrücklich festgehalten, dass der Landwirtschaft durch das neue Schutzgebiet keine Nachteile entstehen dürfen.

 

Gemeindevertreter Graf Platen-Hallermund ist entsetzt über die Vorgehensweise des Landrats. Das Vorgehen gleicht einer „Entmündigung“ und schränkt die Planungshoheit der Gemeinde ein. Die beiden Hauptprobleme sind für ihn die Einschränkung in der Entwicklung der Gemeinde und künftige erhöhte Forderungen an Ausgleichsmaßnahmen. Seine Fraktion hat eine Stellungnahme zu diesem Punkt erarbeitet, welche vor Beginn der Sitzung an die anwesenden Gemeindevertreter verteilt wurde. Neben der Bildung von Entwicklungsachsen wurde sich auch auf eine „Pufferzone“ mit einem Radius von 250m um die Ortschaften verständigt. Aus seiner Sicht ist eine Begründung für die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes nicht erkennbar, so dass die CDU-Fraktion der Vergrößerung nicht zustimmen werde. Auch Gemeindevertreter Blöhs erkennt keine Vorteile aus dem Schutzgebiet, zumal Windkraftflächen in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Gemeindevertreter Graf Platen-Hallermund schlägt vor, über die Punkte 1 und 2-5 der Stellungnahme der BGW einzelnd abzustimmen. Diesem Vorschlag folgt die BGW-Fraktion nicht. Gemeindevertreter Bischoff erhält das Wort. Bei der von der BGW-Fraktion vorgeschlagenen Erweiterung des Gebietes gehe es nicht um eine wahrlose Erweiterung. Vielmehr hat man den ursprünglichen Entwurf des Kreises aufgegriffen. Auch der BGW-Fraktion sei die Entwicklung der Ortschaften wichtig. Bürgermeister Klodt sieht einen Mehrwert für die Region. Die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes unterstreiche nur noch die Bedeutung der schützenswerten Region.

 

Gemeindevertreter Alwast beantragt die namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Vorsitzende verliest sodann den Beschlussvorschlag der BGW-Fraktion. Es ergeht folgender

 


Beschluss:
 

Die Gemeinde Wangels gibt folgende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Bungsberg mit Vorland“ ab:

 

  1. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten, der eindrucksvollen Landschaft und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen einzelner Bürger erachten wir eine Erweiterung des Gebietes von Wangels entlang der Straße Am Steinberg“ nach Wasbuck; über Barensdorf bis zur Buschkate und dort angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet des Kreises Plön als absolut sinnvoll.

 

  1. Die Gemeinde Wangels hat in diesem Jahr ein Dorfentwicklungskonzept unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aufgestellt, in welchem verschiedene Schlüsselprojekte erarbeitet wurden. Einige dieser Projekte bedürfen einer entsprechenden Fläche, da die Verwirklichung ggf. mit Baumaßnahmen verbunden ist. Es sollten daher eine ausreichend große Pufferzone mit mindestens 250m Abstand um die Ortschaften geschaffen werden, um die Schlüsselprojekte aus dem vom Land Schleswig-Holstein und dem Bund geförderten Dorfentwicklungskonzeptes und somit der Entwicklung der Ortschaften zu sichern. Freiflächen innerhalb der Ortschaften stehen in diesem erforderlichen Umfang nicht zur Verfügung.

 

  1. In der Kreisverordnung werden in § 5 Abs. 1 Nr. 3 die Worte „zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung“ gestrichen.

 

  1. Die Landwirtschaft erlangt durch das Landschaftsschutzgebiet keine Nachteile.

 

  1. Der Ausgleich der unteren Naturschutzbehörde für Entwicklungen im Landschaftsschutzgebiet oder das Nichtbestehens eines Ausgleichs muss in der Verordnung klar definiert werden.

 

Die Gemeinde Wangels zeigt sich generell gesprächsbereit.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

5

Stimmenenthaltungen:

0

 

namentliches

Abstimmungergebnis:

rgermeister Klodt    Ja

Gemeindevertreter de Kathen  Ja

Gemeindevertreter Bischoff   Ja

Gemeindevertreter Frahm   Ja

Gemeindevertreterin Mill   Ja

Gemeindevertreter Neuwirth    Ja

Gemeindevertreterin Voß   Ja

Gemeindevertreter Graf Platen-Hallermund Nein

Gemeindevertreter Alwast   Nein

Gemeindevertreterin Klüver   Nein

Gemeindevertreter Collum   Nein

Gemeindevertreter Blöhs   Nein