Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende verliest den Tagesordnungspunkt. Sodann erläutert er ausführlich aus der Anlage über mögliche Bedenken. Er merkt außerdem an, dass die Anlage auf der Internetseite des Amtes www.amt-oldenburg-land.de einsehbar ist.
Beschluss:
- a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |