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Auszug - Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2018/0269 Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verliest den Tagesordnungspunkt. Sodann erläutert er ausführlich aus der Anlage über mögliche Bedenken. Er merkt außerdem an, dass die Anlage auf der Internetseite des Amtes www.amt-oldenburg-land.de einsehbar ist.
 

 


Beschluss:
 

-          a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

 

Die als Anlage beigefügten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Gremersdorf für ein Gebiet östlich der A 1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  4.  

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0