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Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat (nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB) hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Gremersdorf
Ort: Bankendorfer Weg 16, 23758 Gremersdorf
2018/0316 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat
(nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert die Planung des Vorhabenträgers.
 

 


Beschluss:
 

  1.  r ein Gebiet in Neuratjensdorf wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorfr den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat aufgestellt.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
  2.  

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0