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Auszug - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat (nach § 34 Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB) hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert die Planung des Vorhabenträgers.
Beschluss:
- Für ein Gebiet in Neuratjensdorf wird die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Nr. 7 der Gemeinde Gremersdorf für den Ortsteil Neuratjensdorf, östlich der Dörpstraat aufgestellt.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 13 |
Davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |