Seiteninhalt
Auszug - Verpflichtung eines nachgerückten Gemeindevertreters
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreter Möller wird vom Vorsitzenden durch Handschlag gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.