Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister hat für den Ausschuss keine Mitteilungen.
Der Vorsitzende, Herr Schmidtke, hat folgende Anfragen:
- Stand der Sanierung der Landesstraße 60
Der Bürgermeister teilt mit, dass der LBV aufgrund von höheren Kosten die Sanierung von 2018 nach 2019 verschoben habe. Aufgrund einer erstellten Prioritätenliste wurde die Sanierung vom Land anschließend auf 2022 verschoben. Nach Rücksprache mit dem Landtagsabgeordneten Knöfler sei eine durchgeführte Verkehrszählung der Grund. Die Gemeinde wird sich hierzu noch schriftlich an das Land wenden.
- Zuständigkeit Unterhaltung Rückhaltebecken Mühlenwiese
Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass die Gemeinde die Unterhaltung vertraglich übernommen hat.
Ausschussmitglied Gintarra fragt nach dem Problem Hunde am Strand. Der Bürgermeister möchte hierzu im Frühjahr eine Versammlung mit den Gemeindemitgliedern und den Campingplatzbetreibern durchführen.
Außerdem bittet Ausschussmitglied Gintarra die notwendigen Schönheitsreparaturen der Infotafeln am Pastorat und in Kraksdorf durchführen zu lassen. Der Bürgermeister wird dies mit dem Bauhof besprechen.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden teilt der Bürgermeister zum Thema Deckenerneuerung Ortsdurchfahrt in Ölendorf mit, dass er noch auf eine Rückmeldung des Ingenieurbüros wartet. Anschließend sollen alle Anwohner eingeladen werden. Dieses Gespräch soll nach Möglichkeit noch vor Weihnachten stattfinden. Vorsitzender Schmidtke teilt hierzu ergänzend mit, dass nach Mitteilung vom Ingenieurbüro die vorhandenen Versorgungsleitungen nicht berührt werden. Sollten Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen, hat die Baufirma sich die entsprechenden Leitungspläne im Voraus zu besorgen. Für ein vorsorgliches Beweissicherungsgutachten würden Kosten in Höhe von ca. 500,00 € bis 1.000,00 € pro Haus anfallen. Mögliche Schäden sollten nach der Baumaßnahme von einem Gutachter in Augenschein genommen werden, dieser ermittelt, ob die Schäden durch die Baumaßnahme entstanden sind oder vorher schon vorhanden waren. Mögliche Schäden würden dem Kommunalen Schadenausgleich als Versicherer der Gemeinde Neukirchen gemeldet werden.