Auszug - Ferienbetreuung 2019
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Schulverbandsvorsteher Pries berichtet eingehend zum TOP und erklärt, dass zwischenzeitlich auch noch zwei weitere Betreuungskräfte eine Ferienbetreuung übernehmen würden, allerdings ebenfalls nur, wenn Sie dies zu zweit durchführen können.
Es ergeht eine rege Diskussion. Die stellvertretende Schulleiterin Frau Schulz berichtet von der Regelung an Hamburger Schulen. Dort müssen die Eltern bei Anmeldung des Kindes angeben, wieviele Wochen Ferienbetreuung sie pro Jahr benötigen. Bei zB. gewünschten 3 Wochen mit täglich 5 Stunden, zahlen die Eltern monatlich eine Gebühr in Höhe von 80,- €. Dies entspricht einer Gebühr i.H.v. 320,- € pro Betreuungswoche.
Schulverbandsvorsteher Pries ist der Meinung, dass es das Ziel sein sollte, eine Betreuung in der ersten und letzten Ferienwoche anbieten zu können. Für die Betreuung sollten ausschließlich die eigenen Mitarbeiter eingesetzt werden, eine „Fremdperson“ lehnt er ab.
Die Verwaltung schlägt vor, bei Neueinstellung von Betreuungskräften eine Ferienbetreuung gleich bei der Arbeitszeit fest mit einzuplanen. Dann wäre man dann nicht auf die Freiwilligkeit der Mitarbeiter angewiesen. Der Vorschlag wird sehr positiv aufgenommen.
Desweiteren wird vorgeschlagen die Mindestzahl der Kinder auf 10 Kinder anzuheben, sofern die Kräfte nur zu zweit eine Betreuung übernehmen wollen. Frau Schulz bietet an, nochmal mit den betreffenden Betreuungskräften zu sprechen, ob sie nicht doch auch alleine eine Betreuung mit dann mindestens 5 Kindern übernehmen wollen.
Beschluss:
Es wird angestrebt mindestens eine Ferienbetreuung in der ersten und letzten Ferienwoche, bzw. in den ersten beiden Ferienwochen anzubieten.
Sofern die Betreuungskräfte nur zu zweit eine Betreuung anbieten wollen, wird die Mindestzahl der Kinder auf 10 angehoben.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 10 |
Davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |