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Auszug - Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll |
Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Gemeindevertreter Timm, der in die Gemeindevertretung nachgerückt ist, wird vom Vorsitzenden durch Handschlag gem. § 33 Abs. 5 Satz1 GO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in seine Tätigkeit eingeführt.