Auszug - Außenbereichssatzung der Gemeinde Neukirchen für die Ortslage Meeschendorf, südlich der Landstraße 60, beidseits Am Wallteich hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Bruhn verweist auf die Vorlage und die Beratung im Bau-, Wege- und Umweltausschuss. Gemeindevertreter Schmidtke merkt an, dass lt. Verwaltung alle Beteiligten verfahrensgemäß angeschrieben und angehört werden. Gemeindevertreter Schulz fragt nach möglichen Folgekosten/-aufgaben für die Gemeinde, wie z.B. Straßenausbau, Entwässerung, usw. Dies wird vom Bürgermeister verneint, es gehe lediglich um Lückenbebauung, dies werde keine der besagten Maßnahmen nach sich ziehen. Nach einer regen Aussprache ergeht folgender
Beschluss:
1. Für die Ortslage Meeschendorf, südlich der Landstraße 60, beidseits Am Wallteich wird eine Außenbereichsatzung der Gemeinde Neukirchen aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Schaffung von Wohnbebauungen in der Ortslage Meeschendorf.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
soll durch öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mitgliederzahl: | 11 |
Davon anwesend: | 10 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenenthaltungen: | 0 |