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Auszug - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wangels für den Ortsteil Grammdorf hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule in Hansühn
Ort: Ostseestraße 23, Hansühn, 23758 Wangels
2018/0412 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wangels für den Ortsteil Grammdorf
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende übergibt Gemeindevertreterin Voß das Wort. Sie verliest sodann folgende vor der Sitzung überreichte Stellungnahme der BGW-Fraktion:

 

Sachverhalt:

Der Ort Grammdorf ist aktuell als allgemeines Dorfgebiet ausgezeichnet. Wir als BGW möchten dieses Gebiet in ein allgemeines Wohngebiet umändern.

 

Dieses Vorhaben beruht auf 2 Ursachen.

1.)    Seit langem wird das Dorf tatsächlich nur noch als Wohngebiet genutzt. Ansässige große Betriebe mussten aufhören oder werden im Nebenerwerb weitergeführt.

 

2.)    Zudem sind in direkter Nachbarschaft neben den Potenzialflächen aus der Landesregionalplanung noch 7 weitere Windkraftanlagen geplant, die alle zusammen eine enorme Minderung der Lebensqualität der Grammdorfer Bürger bedeuten.
Wäre Grammdorf als Wohngebiet ausgezeichnet müssten die Windmühlen in der direkten Nachbarschaft in der Nacht abgeschaltet werden, da hier der entsprechende Dezibel-Grenzwert überschritten wird.

 

Die BGW möchte dieses Vorhaben mit nachfolgendem Aufstellungsbeschluss in die Wege leiten.

 

Gemeindevertreter Graf Platen-Hallermund ergreift das Wort. Im Namen der CDU-Fraktion kann er dieser Vorgehensweise nicht zustimmen. Die geplante Änderung kontageriert die Planung von Windkraftanlagen und entzieht sich jeglicher Planungssicherheit. Er sieht die Entwicklung des Ortes durch mögliche Einschränkungen gefährdet. Er empfiehlt daher, die Beratung zu diesem Thema zu vertagen. Gemeindevertreter Frahm erhält das Wort. Er hat durchaus Verständnis für die Befürchtungen der Anlieger und den sich möglichweise ergebenden Problemen. Er wird sich daher bei der Beschlussfassung enthalten. Es folgt eine rege Diskussion unter den Gemeindevertretern. Man verständigt sich darauf, dass Anfang 2019 eine Einwohnerversammlung zu dem Thema stattfinden soll, um sich weitere Meinungen von den Einwohnern einzuholen. Die Beschlussempfehlung aus der Vorlage wird entsprechend ergänzt. Es ergeht sodann folgender

 


Beschluss:
 

  1. Der B-Plan Nr. 5 der Gemeinde Wangels für den Ortsteil Grammdorf soll geändert werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: die Art der baulichen Nutzung soll von Dorfgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll vor Planungsbeginn stattfinden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Das LLUR ist im Genehmigungsverfahren Farve zu informieren.

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

5

Stimmenenthaltungen:

1