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Auszug - 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet Süssau-Strand hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf
TOP: Ö 18
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:49 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Lindenhof"
Ort: Lübsche Straße 14, 23777 Heringsdorf
2018/0330 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet Süssau-Strand
hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt anhand der Vorlage. Er verliest den Beschlussvorschlag. Ohne Wortmeldungen ergeht folgender

 


Beschluss:
 

1. Der Aufstellungsbeschluss vom 10.06.2014 wird aufgehoben.

2. Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet „ssau-Strand“ soll wie folgt geändert werden:

  • Der nördliche, eigenständige Promenadenbereich am Ende der Campingstraße bzw. des dort befindlichen Campingplatzes soll überplant werden. Dabei soll zum einen die Überbaubarkeit im Geltungsbereich unter Berücksichtigung der Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes erweitert und zum anderen das im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesene sonstige Sondergebiet -Gebiet für die Sanitärversorgung- künftig als sonstiges Sondergebiet Gebiet für die Versorgung- ausgewiesen werden.

2.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Architektur + Stadtplanung, Stadtplanungsbüro Beims in Schwerin beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen.

 

Bemerkung:

Auf Grund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

11

Davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0