Seiteninhalt

Auszug - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Am Kurpark, östlich der Straße Am Süderfeld und nördlich der Straße Hohenweide" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 29
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2018/0431 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenbrode für das Gebiet "Am Kurpark, östlich der Straße Am Süderfeld und nördlich der Straße Hohenweide"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Herr Bürgermeister Reise erklärt sich zu diesem TOP für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Er nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Herr GV Koch übernimmt sodann den Vorsitz und berichtet  über die Beratungen im BUA . Es ergeht sodann folgender

 


Beschluss:
 

1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 16. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Am Kurpark, östlich der Straße Am Süderfeld und nördlich der Straße Hohenweide“ folgende Änderungen der Planung vorsieht:

  • Überplanung einer dargestellten Fläche für Wald
  • Darstellung einer Wohnbaufläche

 

2.  Der Auf­stel­lungs­be­schluss ist orts­üb­lich be­kannt ­zu ­ma­chen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Architektur + Stadtplanung, Stadtplanungsbüro Beims in Schwerin beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Un­ter­rich­tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Herr Bürgermeister Reise von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

1