Seiteninhalt

Auszug - Bericht des Regionalmanagements zum Sachstand der Planungen der festen Fehmarnbeltquerung und deren Hinterlandanbindungen  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2018/0436 Bericht des Regionalmanagements zum Sachstand der Planungen der festen Fehmarnbeltquerung und deren Hinterlandanbindungen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Reise übergibt das Wort an den Regionalmanager OAR Zuch. Dieser trägt folgenden Bericht vor: 

 

 

 

a.  Schienenplanungen

Wegen der bestehenden Planungen für den PFA 5.2 (Großenbrode) im Bereich geplantes Schöpfwerk an der B 207 besteht Kontakt mit dem WBV Großenbrode, um die Interessen gemeinsam zu verfolgen. Die Übersendung der Unterlagen der DB an das EBA zur Vorprüfung für diesen Abschnitt soll im Frühjahr 2019 erfolgen. Die DB ist gebeten, den aktuellen Stand der Vorplanung Anfang des Jahres 2019 den Mitgliedern der GV vorzustellen (Haltepunktplanung Variante Anbindung Großenbrode Heiligenhafen siehe bitte auch  Top 7).

 

Zur Anlage und Ausstattung der Haltepunkte an der Strecke hat am 07.11.18 ein Termin in Scharbeutz durch NAH.SH stattgefunden. Erste Vorplanungsentwürfe wurden vorgestellt und erläutert. Die Bruttokosten (einschl. Grunderwerb) für den Haltepunkt Großenbrode-Heiligenhafen liegen bei 8,1 Mio. €. Dieser Betrag ist in die Kostenübersicht des gemeinsamen Forderungskataloges der Kommunen aufgenommen worden. Nach Mitteilung von NAH-SH seien diese Kosten grundsätzlich förderfähig.

 

Bericht der DB an das BMVI (übergesetzliche Forderungen OH/HL)

Der Bericht der DB soll bis Ende 2018 erstellt sein. Die Forderungen der Gemeinde nach

 

übergesetzlichem Lärmschutz,

einer gemeinsamen Lärmschutzbewertung Straße und Schiene,

Erschütterungsschutz,

Trassenverlauf,

Verbesserung der ÖPNV Anbindungen,

Abstimmung der Baumaßnahmen,

Kostenbefreiung für mgl. kommunale Anteile (z.B. EBKrG, Haltepunktausstattung)

sind als Kernforderungen im gemeinsamen Forderungskatalog enthalten, diese gelten gleichwertig für alle Kommunen an der Schienenstrecke von HL bis Fehmarn.

 

Zu den zusätzlichen gemeindespezifischen Forderungen Großenbrodes ist mitzuteilen:

Forderungen zur FSQ (siehe auch Termin FSQ 21.11.18)

 

Auszug aus Arbeitsstand des DB Berichtes an das BMVI (Stand 30.11.18)

 

1 Einleitung Projektverlauf und aktueller Stand

 

[…] Da die Vorplanungen und der Variantenentscheid für eine neue Fehmarnsundquerung noch nicht abgeschlossen sind, kann eine Parlamentarische Befassung gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarungen (BUV) für diesen Projektteil derzeit noch nicht erfolgen. Nach Abschluss der Vorplanungen und dem Variantenentscheid für eine neue Fehmarnsundquerung wird die DB dem BMVI die Ergebnisse der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung berichten. In diesem Bericht werden auch die Forderungen der Gemeinden entsprechend der Einzelvorstellung für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung dargelegt werden.

 

Auszug aus Arbeitsstand des Anhangs zum DB Bericht an das BMVI (Stand 30.11.18)

(Forderungen, die nicht vom Bundestag entschieden werden)

 

Forderung 100:

Einbeziehung in die Planung der neuen Fehmarnsundquerung (einschl. Anbindungen der B 207 und der Schienentrasse und die Möglichkeit des Einbringens übergesetzlicher Forderungen gem. des TEN-Trassen Beschlusses des dt. Bundestags von Januar 2016 in das Verfahren Planung und Errichtung einer neuen Querung des Fehmarnsundes. Die Kommunen Großenbrode und Fehmarn sind wegen dieses Sonderfalles der Anbindung in die Planungen einzubeziehen. In einer Resolution der Gemeindevertretung Großenbrode vom 24.09.2014 wird die Herstellung einer neuen Fehmarnsundquerung durch einen Tunnel (siehe auch Sitzungen Dialogforum FBQ und Kommunalkonferenz FSQ) gefordert.“

 

Um die unmittelbar betroffenen Gemeinden und Interessenvertreter über die Planungen des Ersatzbauwerkes der Fehmarnsundbrücke zu informieren, wurden bislang fünf Kommunalkonferenzen durchgeführt. Zukünftig soll der Informationsaustausch über das Dialogforum zur Festen Fehmarnbeltquerung und direkt über die Vorhabenträger stattfinden. Zuletzt wurde bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung auf Fehmarn am 4. Juli 2018 sowie bei der 29. Sitzung des Dialogforums am 5. Juli 2018 über den Stand der Planungen informiert.

 

Die Vorplanung r die neue Fehmarnsundquerung wird momentan erstellt. Das Ergebnis des Variantenentscheides für die neue Fehmarnsundquerung wird voraussichtlich Mitte 2019 vorliegen. Als Varianten der Vorplanung werden verschiedenste Tunnel- und Brückenlösungen untersucht. Alle Varianten werden nach Abschluss der Vorplanung den Gemeinden und der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus werden die Gemeinden im Herbst 2018 über die Planungen und das umfangreiche Verfahren zur Linienfindung informiert.

 

Da die Vorplanungen und der Variantenentscheid für eine neue Fehmarnsundquerung noch nicht abgeschlossen sind, kann eine Parlamentarische Befassung gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungs-vereinbarungen (BUV) derzeit noch nicht erfolgen. Nach Abschluss der Vorplanungen und dem Variantenentscheid für eine neue Fehmarnsundquerung wird die DB dem BMVI die Ergebnisse der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung berichten. In diesem Bericht werden auch die Forderungen der Gemeinden entsprechend der Einzelvorstellung für die Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung dargelegt werden (vgl. Einleitung, Kapitel 1).

 

Aus dieser Forderung wurden keine kostenwirksamen Maßnahmen abgeleitet

Übergesetzliche Forderungen in Höhe von:0 €“

 

Die Forderung der Gemeinde  nach einer Abstimmung der Planung und Anbindung an die B 207 mit dem Schienenneubau ist aufgenommen (s.o. Abstimmung der Baumaßnahmen)

 

Kernforderung 1 „Abstimmung der Planung“ (in der Vorlage an das BMVI nicht abgebildet):

 

Forderung an Bund und Bahn:

 

Dem Projektbeirat muss Gelegenheit zur Mitwirkung an der Planung der Schienenanbindung gegeben werden. Nur so können erforderlichenfalls Alternativen erarbeitet und die Unterstützung der Politik eingeholt werden. Die DB AG wird daher aufgefordert, einen Planfeststellungsantrag erst dann zu stellen, wenn die Schutzfrage zu dem jeweiligen Abschnitt abschließend im Projektbeirat geklärt ist.“

 

Maßnahme im Projekt:

 

Die Gemeinden werden im Zuge der Planung miteinbezogen (Siehe Übersicht im Kapitel 3.1). Hinweise und Wünsche der Gemeinden soweit für die DB Netz AG unter Beachtung der geltenden rechtlichen Maßnahmen umsetzbar werden in die laufende Planung eingearbeitet. Der Forderungskatalog des Projektbeirates wurde von der DB Netz AG hinsichtlich der technischen und umweltrechtlichen Machbarkeit überprüft und nach Kostenkennwertekatalog[1] mit Kostenansätzen versehen. Die abschließende Abwägung zu Lärmschutzmaßnahmen erfolgt im Verfahren durch das EBA. Übergesetzliche Maßnahmen können durch den Bundestag beschlossen werden und so Eingang in die Planung finden. Die Forderung nach Abstimmung der Planung ist, soweit es rechtlich möglich ist, bereits berücksichtigt worden.

 

Grundsätzlich ist hierbei jedoch zu beachten, dass das EBA auch mit Blick auf einen durch den Deutschen Bundestag ggf. zu übergesetzlichen Maßnahmen getroffenen Beschluss insbesondere grundrechtlich geschützte Rechtspositionen bzw. zwingende EU-rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen haben wird. Denkbar sind z.B. Konflikte mit Eigentumsrechten Dritter durch zusätzliche Flächeninanspruchnahmen oder auch Konflikte mit umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben.

Forderung wird aus Sicht der DB Netz AG, soweit es rechtlich möglich ist und die getrennten Verfahren dies zulassen, berücksichtigt“

 

Planfeststellungsbeschluss Ausbau der B 207, Klage der Gemeinde

Der LBV.SH hat am 13.11.18 die Durchführung von Vorarbeiten für vorbereitende Baumaßnahmen (Fehmarn und Großenbrode, vom 21.12.18 bis 31.12.20) öffentlich bekannt gemacht. Der Begriff der Vorarbeiten ist gesetzlich im FStrG geregelt. Konkret hat der LBV.SH die Betretung von Grundstücken für Vermessungsarbeiten, Kartierungen und Bodenuntersuchungen beantragt.  Dieses sei ein normales Vorgehen bei Infrastruktur-projekten. So muss z. B. für spätere Bauarbeiten ein Festpunktfeld in Lage und Höhe eingemessen und markiert werden. Da diese Arbeiten durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, wird damit sehr frühzeitig begonnen.

Baumaßnahmen sind nach Mitteilung des LBV.SH vor Abschluss der mdl. Verhandlungen der Klage vor dem OVG Schleswig nicht vorgesehen, außer der Umsetzung der CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach BNatSchG).

 

Infotermin FSQ 21.11.18

Dieser Infotermin der Vorhabenträger (DB Netze und LBV.SH) stellte noch einmal den Stand der Variantenplanungen, v.a. in Bezug auf die zu berücksichtigenden Umweltbereiche (FFH- und NATURA 2000 Gebiete) dar. Bekanntlich gab es leider noch keine Aussage über eine Vorzugsvariante. Diese wird für den Sommer 2019 erwartet anschließend wird es auch eine erste Befassung des Dialogforums mit diesem Thema geben. Den Vorhabenträgern wurde noch einmal deutlich gemacht, dass Fehmarn, Großenbrode und die Region dieses Ergebnis (auch in Bezug auf die Anbindungen Ausbau B 207 und Schienenneubau) dringend benötigen.  Aus dem Wirtschaftsministerium des Landes war an diesem Termin leider niemand anwesend.

Erläutert wurden auch die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen an der FSB sowie das Einbringen der neuen FSQ als Teil der TEN-Strecke in die parlamentarische Befassung (mgl. übergesetzliche Forderungen an BMVI und Bundestag).

 

Die Präsentation ist an die Fraktionen gesandt worden, sie ist auf der Internetseite der DB https://www.anbindung-fbq.de/de/service/aktuelles/details/neue-sundquerung-jetzt-beginnt-die-detailarbeit-im-variantenvergleich.html zu finden sowie auf der Internetseite des Dialogforums.

 

Im Frühjahr 2019 wird es einen weiteren Termin zum Stand der Vorplanung der Varianten geben.

Aus den Erfahrungen der Planfeststellungsunterlagen des Ausbaus B 207 Großenbrode (keine Ausbaumaßnahmen während der Wintermonate wg. der Rastzeit der Meeresvögel im angrenzenden FFH-/NATURA 2000 Gebiet) lässt sich eine entsprechend lange Bauzeit für eine neue Querung schon jetzt erahnen.

 

Besuch des Projektbeirats beim Ministerpräsidenten am 16.11.18

Bei dem Besuch des Projektbeirats beim MP am 16.11.18 wurde das Betroffenheitspapier der Region (Tourismus und Natur) übergeben und erläutert. Die Forderungen der Region zu übergesetzlichen Maßnahmen beim Schienenneubau wurden erläutert, der MP wurde um politische Unterstützung gebeten. Die Problematik der Anbindungsbereiche Ausbau B 207, Schienenneubau an die neue Querung der FSQ (Baustellenkonzentration Fehmarn und Großenbrode) wurden von mir geschildert. Nachdem die Argumente in den bisherigen Planfeststellungsverfahren nicht fruchten konnten, habe ich zusätzlich um Unterstützung aus der Politik gebeten; nicht nur die Gemeinden, die Gesamtstrecke ist davon betroffen.

 

In der Sitzung des Konsultation Gremiums am 20.11.18 habe ich ebenso auf das Problem der Baustellenkonzentration FSQ beim Ausbau der Landesentwicklungsachse hingewiesen sowie auf noch nicht erzielte Lösungen beim geplanten Zuständigkeitserweiterungsgesetz für die Stadt Fehmarn (Brandschutz im Belttunnel). 

 

 

PFB Belttunnel

Die öffentliche Bekanntmachung der PFB Unterlagen erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2019. Die GV Großenbrode hatte in ihrer Sitzung am 20.06.18 (TOP 22) den Bürgermeister ermächtigt, Klage gegen den PFB Feste Fehmarnbeltquerung zu erheben.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss des Landtags tagt am 19.12.2018 u.a. zu Themen der FBQ.  Einzelheiten werden in der Sitzung der GV vorgetragen. 

 

Die nächste Sitzung des Projektbeirates wird am 17.01.19 sein, das Dialogforum wird am 24.01.19 tagen.

 

 

 
 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt Kenntnis  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0