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Auszug - Übernahme von Bürgschaften für die Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH & Co KG  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2018/0424-01 Übernahme von Bürgschaften für die Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH & Co KG
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Richter-Glagow, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Unter Verweis auf die Sitzungsvorlage und nach Erläuterung des Sachverhaltes durch den Bürgermeister ergeht sodann ohne weitere Diskussion folgender  
 

 


Beschluss:
 

Die Gemeindevertretung stimmt, vorbehaltlich der zugesagten Konditionen, der Übernahme der Bürgschaft mit nachfolgenden Bedingungen durch eine Bürgschaftserklärung zu:

 

  1. Die Gemeinde Großenbrode verbürgt sich durch Ausfallbürgschaft ohne Verzicht auf die Einrede der Vorausklage für 80 % (1.219.212,00  EUR) des Kreditbetrages (1.524.015,00 EUR). Die Bürgschaft erstreckt sich nur auf die Hauptschuld, nicht jedoch auf Zinsen und Nebenkosten.
  2. Die Tilgungen vermindern den verbürgten und nicht verbürgten Anteil des Kreditbetrages entsprechend der Verbürgung nach Ziffer 1.
  3. Die Bürgschaft gilt nicht für Wiedererhöhung der Kreditschuld, nachdem das Bürgschaftsobligo durch Tilgungen gemildert worden ist. Die Bürgschaft endet mit dem Ablauf der Zinsbindungsfrist, spätestens jedoch nach 15 Jahren (Ablauf der Bürgschaftsfrist) oder mit der schriftlich bestätigten Rückgabe dieser Bürgschaftserklärung.
  4. Der Kreditgeber ist verpflichtet, der Gemeinde Großenbrode schriftlich die Höhe etwaiger Rückstände spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit mitzuteilen. Kommt der Kreditgeber dieser Pflicht nicht nach, wird die Gemeinde Großenbrode von der Bürgschaftserklärung für die nicht gemeldeten Beträge frei.

Das entsprechende Kreditinstitut verpflichtet sich, den Bürgen bei außerordentlicher Tilgung des Kredits unverzüglich zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0