Seiteninhalt

Auszug - 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet: "Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai" a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sportlerheim Großenbrode
Ort: Am Sportplatz 1, 23775 Großenbrode
2016/0149 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet: "Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai"
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung bestätigt die Beschlussempfehlung des BUA am 29.06.2015.

 


Beschluss:
 

a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

 

Die in der Anlage aufgeführten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b) Satzungsbeschluss

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit vorgenanntem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mitgliederzahl:

13

Davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0